Urteile des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte für Venezuela nicht bindend

chavez

Datum: 18. Oktober 2011
Uhrzeit: 23:29 Uhr
Ressorts: Leserberichte
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Heinz Müller, Caracas (Leser)
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Die Urteile des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (IAC) dienen dazu, die völkerrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte in den Ländern der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) durchzusetzen. Der Gerichtshof wurde bereits 1979 auf Grundlage der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) gegründet, Argentinien, Bolivien, Kolumbien, Costa Rica, Chile, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Haiti, Honduras, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Uruguay und Venezuela haben sich verpflichtet, sich allen Entscheidungen des Gerichtshofs zu unterwerfen.

Natürlich gelten die unterschriebenen Verträge für den linken venezolanischen Diktator Hugo Chávez nur so lange, wie es in seinen Kram passt. Der IAC hatte Leopoldo López in einem Urteil vom 16. September Recht gegeben und die gegen ihn erhobenen Korruptionsvorwürfe als nichtig bezeichnet. Gleichzeitig wurde das venezolanische Regime aufgefordert, den Politiker der Opposition für die vorgezogenen Wahlen am 07. Oktober 2012 zum Präsidentenamt zuzulassen. Dies sah allerdings der Oberste Gerichtshof (TSJ) in Venezuela ganz anders und bezeichnete das bindende Urteil als nicht durchsetzbar. Deswegen könne López zwar kandidieren, bei einem eventuellen Wahlsieg aber das Amt des Staatsoberhauptes nicht ausüben.

Die Opposition beklagte die Entscheidung des TSJ und bezeichnete das Urteil als „eklatante Missachtung“ der OAS und der Regierungen des Kontinents. „Wir sehen dies als eine weitere bedauerliche Entscheidung, einen friedlichen Wandel in unserem rechtsstaatlichen und demokratischen Land herbeizuführen“, teilte die Opposition mit.

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  1. 1
    afrika

    Ein weiterer sehr guter Grund, dieses Dreckpack hinwegzufegen und die Ordnung im Land endlich wieder herzustellen.

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