Brasilien: Gesetz soll Opfer körperlicher Gewalt kostenlose Schönheitsoperationen garantieren

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Datum: 08. Dezember 2011
Uhrzeit: 16:35 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Dietmar Lang
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► Neuregelung sieht kostenfreie plastische Chirurgie im öffentlichen Gesundheitswesen vor

Frauen in Brasilien, die Opfer von Gewalt wurden, könnten zukünftig Anrecht auf eine kostenlose plastische Chirurgie haben, um nach dem Übergriff verbliebenen sichtbare Schäden und Narben zu korrigieren. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Donnerstag (8.) von der Menschenrechtskommission des brasilianischen Senat gebilligt. Die Vorlage hat bereits einen endgültigen Charakter und muss daher nur noch von Staatspräsidentin Dilma Rousseff unterzeichnet werden.

Laut der Pressestelle des Senats sollen die notwendigen Behandlungen und Operationen über das öffentliche Gesundheitssystem SUS realisiert werden. Frauen, die mit schweren Verletzungen oder Entstellungen in öffentliche Krankenhäuser eingeliefert werden, müssen seitens der Mediziner über die Möglichkeit der „kostenlosen Schönheitsoperation“ informiert werden. Allerdings gilt die Regelung nur, wenn das Opfer auch eine entsprechend Anzeige bei der Polizei aufgegeben hat und dies nachweisen kann. Laut der Vorlage drohen den Bediensteten der Spitäler hohe Strafen von bis zu zehn Monatsgehältern sowie Verlust des Arbeitsplatzes, sollten sie die Opfer nicht auf die neuen Möglichkeiten hinweisen.

Laut der Senatorin Lidice Forest aus Bahia, Initiatoren des Gesetzesvorstosses, sei zwar die Wiederherstellung der körperlichen Unversehrtheit bereits durch das Gesundheitsgesetz garantiert. Allerdings benötige das Land ein eigenes Gesetz, da die Regelung von der öffentlichen Hand oftmals einfach ignoriert werde. Die Gesundheitsposten sehen die Maßnahmen als unnötig an, da sie rein ästhetischer Natur seien, so die Senatorin abschließend.

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