Brasiliens Diskussion um erzwungenes aber todgeweihtes Leben► Seite 2

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Datum: 12. April 2012
Uhrzeit: 20:38 Uhr
Ressorts: Editorial
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Dietmar Lang
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► Darf Schwangerschaft bei Anenzephalie des Fötus straffrei unterbrochen werden?

Die Abtreibungsgegner in Brasilien sind meist extrem religiös motiviert und sprechen sich daher naturgemäß auch gegen die vorhandenen und bereits erwähnten Ausnahmeregelungen aus. Das neue Leben müsse auch dann noch geschützt werden, wenn die Mutter eine Geburt nicht überleben würde oder hohen Risiken ausgesetzt sei. Verfechter dieser Auffassung demonstrierten seinerzeit auch gegen die von einem Arzt durchgesetzte Abtreibung von Zwillingen bei einem 10-jährigen Mädchen, welches zuvor massiv missbraucht worden war.

Glücklicherweise argumentierten die Richter bei der nun getroffenen Entscheidung ein wenig differenzierter und konzentrierten sich indirekt auf „lebenswertes Leben“. Wo kein Gehirn existiere, sei das Baby normalerweise blind, taub, gefühllos und schmerzunempfindlich, betonte Richter Luiz Fux in seiner Begründung. Selbst wenn man außer Acht lasse, dass das Kind bereits kurz nach der Geburt sterbe, würde es niemals ein „Bewusstsein“ erlangen. Eine mögliche Unterbrechung der Schwangerschaft unter Strafe zu stellen komme daher einer „Folter“ gleich.

Auch Cármen Lúcia sprach sich für das Recht auf Abort aus. „Es ist keine leichte Entscheidung. Es ist eine tragische Entscheidung. Und es ist immer eine Entscheidung in einer extrem schwierigen Situation. Und deshalb denke ich, dass jede Option schmerzvoll ist. Aber gerade in Hinblick auf die Würde des Lebens denke ich, dass in diesem Fall eine Unterbrechung (der Schwangerschaft) nicht kriminalisiert werden sollte“ so die Richterin wörtlich.

Richter Marco Aurélio wurde sogar noch deutlicher. Abtreibung sei zwar grundsätzlich ein Verbrechen gegen das Leben. Im Fall von Anenzephalie sei jedoch kein Leben möglich. Der Fötus lebe zwar biologisch, da er von lebenden Zellen gebildet werde, sei rechtlich jedoch tot und falle daher nicht unter den Schutz des Staates. Ein solches Kind werde niemals eine „Person“. Es werde also kein Leben geschützt.

Und gerade hier verweisen die Befürworter eines Abtreibungsverbotes auf einen prominenten Fall in Brasilien. Es geht um „Marcela“, die im November 2006 in São Paulo mit Anenzephalie geboren wurde. Das Mädchen wurde entgegen aller medizinischen Voraussagen überraschenderweise fast 20 Monate alt. Sie starb Ende Juli 2008 an einer Lungenentzündung. Doch diese 20 Monate seien auch für die Mutter ein erfülltes „lebenswertes Leben“ gewesen. Und eine solche Chance dürfe man durch eine Abtreibung nicht unmöglich machen.

Natürlich wird es immer wieder solche Einzelfälle geben, einen wichtigen Punkt sollte man bei den nun gesprochenen Urteil jedoch nicht aus den Augen verlieren: die Entkriminalisierung eines Schwangerschaftsabbruchs bei Föten mit einem Anenzephalus räumt den betroffenen Frauen ein Recht ein, nicht eine Pflicht. Genauso wie schon seit vielen Jahren in Deutschland können sich die Eltern in Brasilien auch zukünftig dafür entscheiden, das Kind auszutragen und die meist wenigen Stunden oder Tage seines Lebens zu begleiten. Und diese Freiheit ist die Quintessenz des nun gefällten Urteils der elf obersten brasilianischen Richter.

Noch während die Richter in schier endlosen Monologen ihre Entscheidungen begründeten, hat Ernandes am Donnerstag (12.) seine kleine Tochter beerdigt. Allerdings ohne die Kindesmutter. Diese muss noch einige Tage zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben. Dass das junge Paar die physischen und psychischen Qualen von Schwangerschaft, Geburt und Tod ein Leben lang nicht vergessen wird, ist „nicht gerecht“. Diese Tatsache hat der oberste Gerichtshof zwar nun bestätigt, das Urteil wird Ernandes und Brendha aber mit Sicherheit keinen Trost spenden.

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Die Kolumne von latinapress Herausgeber Dietmar Lang – Gedanken und Erfahrungen über das Leben in Lateinamerika und der täglichen Berichterstattung von Nachrichten aus Südamerika und der Karibik.

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