EU: Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru unterzeichnet

eu

Datum: 27. Juni 2012
Uhrzeit: 10:31 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
Sprachkurs Spanisch (Südamerika)
► Neue Marktchancen für eine Reihe von wichtigen EU‑Exportindustrien

Die EU hat am Dienstag (26.) ein ehrgeiziges und umfassendes Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru unterzeichnet. Laut einer Presseerklärung geht die Kommission davon aus, dass das Handelsübereinkommen, sobald es in vollem Umfang durchgeführt wird, den Exporteuren der EU jährlich 270 Mio. EUR an Zöllen erspart. Gleichzeitig werden sich die Märkte auf beiden Seiten stärker öffnen und das Handelsumfeld dadurch stabiler und berechenbarer.

Die Unterzeichnung erfolgte durch den EU-Handelskommissar Karel De Gucht und den dänischen Botschafter Jonas Bering Liisberg, der den Vorsitz des Rates der EU vertrat, sowie den kolumbianischen Handelsminister Sergio Díaz-Granados und den peruanischen Außenhandelsminister José Luis Silva Martinot. De Gucht begrüßte die Unterzeichnung des Handelsübereinkommens, welches nach seinen Worten stabile Rahmenbedingungen schafft. Dadurch werde der Handel und Investitionsfluss zwischen der EU und der Andenregion angekurbelt werden. „Angesichts der Wirtschaftskrise sind mehr Handel und Investitionen der richtige Weg, um Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen. Dieses Übereinkommen bietet europäischen Unternehmen die Möglichkeit, in dieser von raschem Wachstum gekennzeichneten Region Fuß zu fassen, und unterstützt weitere Strukturreformen in beiden Ländern“, so der EU-Handelskommissar.

Der offizielle Wortlaut des Handelsübereinkommens war bereits am 13. April 2011 zwischen der Europäischen Kommission sowie Kolumbien und Peru paraphiert worden. Alle EU‑Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens und hatten es bereits vor dem Festakt unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung wird nun das förmliche Ratifizierungsverfahren eingeleitet. In der Zwischenzeit wird das Übereinkommen von den Vertragsparteien vorläufig angewandt – vorausgesetzt, das Europäische Parlament stimmt ihm zu und die Ratifizierungsverfahren sind auch in Kolumbien und Peru abgeschlossen.

Wenn das Übereinkommen in vollem Umfang durchgeführt wird, werden Zölle auf alle gewerblichen Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse abgeschafft, der Marktzugang für landwirtschaftliche Produkte sowie der Zugang zu öffentlichen Aufträgen, Dienstleistungs- und Investitionsmärkten verbessert, technische Handelshemmnisse weiter abgebaut und gemeinsame Verhaltensregeln in Bereichen wie Rechte des geistigen Eigentums, Transparenz und Wettbewerb festgelegt.

Nach Angaben aus Brüssel enthält das Übereinkommen auch eine weit reichende Vereinbarung über den Schutz der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sowie Verpflichtungen zur wirksamen Anwendung internationaler Übereinkommen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz. Zivilgesellschaftliche Organisationen werden systematisch an der Überwachung der Einhaltung dieser Verpflichtungen beteiligt, die auch einem Schiedsverfahren unterliegen.

Der bilaterale Warenhandel zwischen der EU einerseits und Kolumbien und Peru andererseits belief sich im Jahr 2011 auf 21,1 Milliarden Euro. Die EU exportierte Waren im Wert von 5 Milliarden Euro nach Kolumbien, der Wert der Importe betrug 6,9 Milliarden. Die Exporte nach Peru erreichten einen Wert von 2,8 Milliarden, der Importwert betrug 6,4 Milliarden Eur.

Die Verhandlungen über ein Handelsübereinkommen wurden im Januar 2009 zwischen der EU sowie Kolumbien, Ecuador und Peru aufgenommen. Im Juli 2009 setzte Ecuador seine Teilnahme an den Verhandlungen aus. Von Januar 2009 bis März 2010 fanden bis zum erfolgreichen Abschluss neun Verhandlungsrunden statt.

Wichtigste Vorteile des Übereinkommens
1. Das Übereinkommen eröffnet neue Marktchancen für eine Reihe von wichtigen EU‑Exportindustrien, die von der Abschaffung der Zölle profitieren werden. Es umfasst beispielsweise Zollsenkungen im Umfang von über 33 Mio. EUR im Automobil- und Kfz-Zulieferersektor, rund 16 Mio. EUR im Chemiesektor und über 60 Mio. EUR in der Textilwirtschaft. Weitere beachtliche Zollsenkungen sind für Arzneimittel und Telekommunikationsprodukte vorgesehen.

2. Die EU wird ihren Markt für Exporteure aus Peru und Kolumbien öffnen, indem sie sich zu einer unmittelbaren Liberalisierung im Bereich der gewerblichen und der Fischereierzeugnisse sowie zu wesentlichen Zugeständnissen bei Agrarzöllen verpflichtet. Dies dürfte sich direkt auf Wachstum und Beschäftigung in beiden Ländern auswirken und zur nachhaltigen Steigerung der Wertschöpfung ihrer Volkswirtschaften beitragen.

3. Mit dem Übereinkommen wird eine Reihe von Verhaltensregeln festgelegt, die über die im multilateralen Rahmen vereinbarten Regeln hinausgehen, welche unter anderem nichttarifäre Handelshemmnisse beim Marktzugang, Wettbewerb, Transparenz und Rechte an geistigem Eigentum betreffen; so wird vor allem der Schutz von über 100 geografischen Angaben der EU auf dem kolumbianischen und dem peruanischen Markt ermöglicht.

4. Das Übereinkommen fördert international vereinbarte bewährte Verfahren und gewährleistet ein transparentes, diskriminierungsfreies und berechenbares Klima für Unternehmen und Investoren im Wege eines Vermittlungsverfahrens zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und – gegebenenfalls – eines ausgefeilten bilateralen Streitbeilegungsmechanismus.

5. Das Übereinkommen umfasst auch ein Kapitel über die Zusammenarbeit zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie zur Modernisierung der Produktion und zur Erleichterung des Handels und des Technologietransfers zwischen den beteiligten Vertragsparteien.

6. Das Übereinkommen sieht eine Beitrittsklausel vor, die anderen Mitgliedstaaten der Andengemeinschaft die Möglichkeit offenhält, sich nach eigenem Ermessen dem Übereinkommen anzuschließen.

P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!

© 2009 - 2024 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das Kontaktformular verwenden. Bildnachweis: EU

Dies könnte Sie auch interessieren

Kommentarbereich

Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.

Leider kein Kommentar vorhanden!

Diese News ist älter als 14 Tage und kann nicht mehr kommentiert werden!