Rechte der Hausangestellten in Brasilien: Senat billigt vorgeschlagene Verfassungsänderung

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Datum: 27. März 2013
Uhrzeit: 09:32 Uhr
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Autor: Redaktion
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► Gesetz als historisch bezeichnet

Mit 66 Ja-Stimmen und keiner Gegenstimme hat der brasilianische Senat am Dienstag (26.) einer bereits im November 2012 vorgeschlagenen Verfassungsänderung (PEC 478/10) zugestimmt, welche Hausangestellten dieselben Rechte einräumt wie anderen Angestellten und Arbeitern. Schätzungen gehen davon aus, dass im grössten Land Lateinamerikas über fünf Millionen Hausangestellte informell beschäftigt sind. Mehr als drei Millionen arbeiten ohne geregelten Arbeitsschutz, Rentenabsicherung, Arbeitslosen- oder Sozialversicherungsschutz.

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Die 6,6 Millionen beschäftigten Hausangestellten (Dienstmädchen, Gärtner, Köche, Haushälterinnen und Kindermädchen) bekommen in Zukunft Überstunden bezahlt, wenn sie mehr als acht Stunden täglich oder 44 Stunden die Woche arbeiten. Erstreckt sich die Arbeitszeit über diesen Zeitraum hinaus, haben sie nun auch das Recht, Überstunden mit 50% Zuschlag auf den Arbeitslohn der regulären Arbeitszeit abzurechnen. Ebenfalls erhalten sie einen Nachtzuschlag von 20%, wenn die Arbeit nach 22:00 Uhr stattfindet.

Mit dem jüngsten Gesetz ist nun ein Prozess abgeschlossen, in dem die Rechte von Hausangestellten (92,6% Frauen) nach und nach angepasst wurden. Dazu gehört auch der Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz. Damit das als historisch bezeichnete Gesetz rechtswirksam wird, ist eine formellen Sitzung am kommenden Dienstag (2.) anberaumt.

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