Handelsübereinkommen zwischen EU und Kolumbien tritt in Kraft

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Datum: 24. Juli 2013
Uhrzeit: 13:18 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Handelsbarrieren zwischen der EU und Kolumbien werden ab dem 1. August 2013 aufgehoben; zu diesem Datum tritt ein umfassendes und weitreichendes Handelsübereinkommen vorläufig in Kraft. Mit diesem Abkommen werden die Märkte für Ausführer in der EU und in Kolumbien geöffnet. Dies könnte für die Unternehmen zu jährlichen Einsparungen von mehr als 500 Mio. EUR führen. Die verbesserten und stabileren Bedingungen für Handel und Investitionen dürften die entsprechenden Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Andenregion fördern. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von der EU, Kolumbien und Peru im Juni 2012; sie wird nun unter allen drei Parteien angewendet werden.

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„Dieses Übereinkommen eröffnet ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen der EU und Kolumbien“, so der EU-Kommissar für Handel, Karel De Gucht. „Ich hoffe, dass die Unternehmen auf beiden Seiten die zahlreichen Chancen, die die Vereinbarung bietet, voll ausschöpfen. Wir sollten dieses Handelsübereinkommen als Ausgangsbasis für eine engere Beziehung zwischen der EU und der Andenregion nutzen“.

Durch das Abkommen werden Märkte für den Warenhandel zwischen der EU, Kolumbien und Peru geöffnet. Am Ende der Übergangszeit werden auf gewerbliche Erzeugnisse sowie Fischereierzeugnisse keine Zölle mehr erhoben, und der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wird deutlich freier. Infolgedessen könnten Ausführer jährlich 500 Mio. EUR allein an Zöllen einsparen.

Der Hauptvorteil der neuen Handelsregelung erwächst aus einem Geschäftsumfeld, das transparenter und besser vorhersehbar ist und in dem Bedingungen leichter durchsetzbar sind. Für Unternehmen und Verbraucher auf beiden Seiten dürften sich dadurch ganz beträchtliche neue Möglichkeiten auftun. Bessere Voraussetzungen für die Schaffung geschäftlicher Beziehungen sollten zu stärker integrierten Wertschöpfungsketten führen und den Technologietransfer erleichtern.

Das Abkommen zwischen der EU und Kolumbien enthält weitreichende Bestimmungen über den Schutz der Menschenrechte, das Rechtsstaatsprinzip sowie zur wirksamen Umsetzung internationaler Übereinkommen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz. Zivilgesellschaftliche Organisationen werden systematisch an der Überwachung der Einhaltung dieser Verpflichtungen beteiligt.

Ziel des Übereinkommens zwischen der EU, Kolumbien und Peru ist auch die Förderung der regionalen Integration zwischen den Andenländern. Daher besteht für die anderen Länder der Andengemeinschaft — Ecuador und Bolivien — nach wie vor die Möglichkeit, der Partnerschaft beizutreten.

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