Bei der Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) in Doha (Katar) hatte die Europäische Union ein Handelsverbot für den Roten Thunfisch angestrebt. Ihr Antrag wurde am Donnerstag mit 72 zu 43 Stimmen abgelehnt. Damit können die vom Aussterben bedrohte Bestände des stark überfischten Roten Thunfisches weiterhin geplündert werden.
Der Rote Thun (Thunnus thynnus) auch Großer Thun, Nordatlantischer Thun oder Blauflossen-Thunfisch genannt, ist eine Thunfischart und ein bedeutender Speisefisch. Er ist mit einer maximalen Größe von 4,58 Meter und einem maximalen Gewicht von 684 Kilogramm der größte Barschartige Fisch. Der Rote Thun lebt im Atlantik, nördlich des Äquators, im westlichen Mittelmeer, in der Karibik, im Golf von Mexiko und im nordöstlichen Indischen Ozean zwischen der indischen Ostküste und der Andamanensee. Er geht nördlich bis in die polaren Gewässer an der Küste Grönlands, der Barentssee und der Davisstraße. Spanien ist die wichtigste Fangnation, Japan ist der Hauptabsatzmarkt für Thunfisch. Auf dem Fischmarkt in Tokio kauften zwei Sushi-Bar-Eigner im Januar des vergangenen Jahres ein 128 Kilogramm schweres Exemplar für 100.000 Dollar. Es ist keines Seltenheit, dass grössere Exemplare einen Preis von bis zu 200.000 Dollar erzielen.
Der Schutz des Roten Thun ist das bislang am meisten kontrovers diskutierte Thema auf der Artenschutzkonferenz und endete mit einem Eklat: Vor allem Fischereinationen, wie zum Beispiel Chile, Venezuela, Indonesien und Namibia, aber auch Libyen, sprachen sich kategorisch dagegen aus – allen voran Japan, der größte Importeur.
Bereits im April 2009 veröffentlichte die Umweltstiftung WWF eine Analyse der Populationsbestände und der vorhandenen Zahl an fortpflanzungsfähigen Tieren, die zeigt, dass bei gleichbleibendem Befischungsgrad der Rote Thun im Mittelmeer im Jahr 2012 ausgerottet sein wird. Im November des gleichen Jahres scheiterte die Internationale Schutzkommission für den Thunfisch im Atlantik (ICCAT) bei einer Konferenz in Recife. Schon damals konnten sich die teilnehmenden Nationen nicht auf ein absolutes Fangverbot einigen.
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