Venezuela: Klage gegen Maduro für Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Fortschritte in Den Haag

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Regime ging und geht nachweislich mit äußerster Brutalität gegen Demonstranten vor (Foto: Archiv)
Datum: 24. September 2014
Uhrzeit: 10:30 Uhr
Leserecho: 3 Kommentare
Autor: Redaktion
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Mehr als 300 Abgeordnete und Senatoren aus Spanien und Lateinamerika (Peru, Chile, Bolivien, Uruguay, El Salvador, Argentinien, Brasilien und Kolumbien) hatten am 7. April eine formelle Beschwerde an den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (Niederlande) eingereicht. Sie beschuldigen den venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro, Diosdado Cabello (Präsident der Nationalversammlung) und weitere Regierungsbeamte “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” begangen zu haben. Der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs hat nun bekannt gegeben, mit den Untersuchungen auf Rechtmäßigkeit der Beschwerde begonnen zu haben.

Die landesweiten Unruhen gegen das linksgerichtete Regime haben mindestens 44 Menschen das Leben gekostet, mehr als 2.000 Personen wurden verhaftet. Das Maduro-Regime ging dabei mit äußerster Brutalität gegen die Demonstranten vor, unabhängige Medien und Menschenrechtsorganisationen berichten von Folter und anhaltender Repression gegen Andersdenkende.

„Nach Artikel 53 des Römisches Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs muss die Staatsanwaltschaft nun prüfen, ob es eine vernünftige Grundlage dafür gibt, dass die Anschuldigungen über angebliche Verbrechen in die Zuständigkeit des Gerichts fallen“, erklärte der bolivianische Kongressabgeordnete Mark Dillon. „Die Überprüfung wird so schnell wie möglich durchgeführt werden, aber bedenken Sie bitte, dass eine aussagekräftige Beurteilung dieser Faktoren Zeit in Anspruch nehmen wird“, fügte er hinzu.

Oliva wies darauf hin, dass zum Auftakt einer möglichen Untersuchung durch den Strafgerichtshof auch die Gerichte in Venezuela zu den schweren Vorwürfen hinsichtlich den Menschenrechtsverletzungen gehört werden müssen. Gleichzeitig argumentierte der Politiker, dass dies aufgrund der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz nicht möglich sei. Zudem würden genügend Beweise von den Beschwerdeführern (Zeugenaussagen und Videomaterial) vorliegen, die eindeutig belegen, wie Vertreter der Sicherheitsbehörden und Mitglieder von paramilitärischen Gruppen, die dem Regierungslager zugeordnet werden, Schusswaffen gegen Demonstranten einsetzten.

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  1. 1
    Martin Bauer

    Wo sind denn nun die Fortschritte? Hab ich da was im Text übersehen?

  2. 2
    der Reisende

    Den Haag Bla Bla Bla Bla und nichts weiter.Außer Spesen nichts gewesen.

  3. 3
    Inge Alba

    Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen kann man da meinen. Aber wer Jahre benötigt um einen Milosewicz vor das Tribunal zu bekommen, ja, da sind Hürden eingebaut, damit nicht das passiert, was in Vzla. passiert. Dort will und soll man Recht sprechen und nicht irgendwelchen amigos einen Gefallen tun, da muss erst sondiert, vernommen, verglichen, abgesprochen usw. werden, bestimmt nicht einfach, denn es läuft nicht nur ein Herr Maduro & Co. rum die dort verdonnert werden sollen, leider haben wir auf dieser Welt noch sehr viel mehr Fälle, manche noch wesentlich schlimmer, manche weniger, manche gleich. Also, paciencia, ab und zu sollte man auch mal vertrauen und abwarten können.

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