Lateinamerika: Guatemala tritt dem Freihandelsabkommen EFTA bei

Datum: 23. Juni 2015
Uhrzeit: 12:39 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Der Schweizer Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat am 22. Juni 2015 anlässlich des EFTA-Ministertreffens in Schaan (Liechtenstein) zusammen mit seinen Amtskollegen aus Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Vertretern der zentralamerikanischen Staaten Guatemala, Costa Rica und Panama das Protokoll zum Beitritt Guatemalas zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten unterzeichnet. Mit dem Beitritt zu diesem Abkommen sollen die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den EFTA-Staaten und Guatemala verstärkt werden.

Guatemala tritt dem zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten geltenden FHA bei, das am 29. August 2014 zwischen der Schweiz und den zentralamerikanischen Staaten Costa Rica und Panama in Kraft getreten ist. Das Freihandelsabkommen mit den zentralamerikanischen Staaten hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es beinhaltet Liberalisierungsverpflichtungen für den Warenhandel, den Handel mit Dienstleistungen und das öffentliche Beschaffungswesen sowie Bestimmungen betreffend Geistiges Eigentum, Wettbewerb, Handelserleichterungen, Abbau technischer Handelshemmnisse, Investitionen, Handel und Nachhaltigkeit sowie technische Zusammenarbeit.

Der Beitritt Guatemalas zu diesem Freihandelsabkommen wird auf breiter Basis den Marktzugang verbessern und die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch mit diesem Land stärken. Es wird die potenziellen bzw. effektiven Diskriminierungen abwenden, die sich insbesondere aus dem Assoziationsabkommen zwischen der EU und den zentralamerikanischen Staaten ergeben. In Bezug auf die Industrieprodukte (einschliesslich Fisch und Meeresprodukte) und die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte gewährt Guatemala den EFTA-Staaten Marktzugangsbedingungen, die vergleichbar sind mit jenen, die der EU gewährt werden. Die EFTA-Staaten werden ab Inkrafttreten oder nach Übergangfristen von fünf bis fünfzehn Jahren für die grosse Mehrheit dieser Produkte von einem zollfreien Zugang auf den guatemaltekischen Markt profitieren. Ausserdem gewährt Guatemala Zollreduktionen bzw. Zollbeseitigung für ausgewählte durch die Schweiz exportierte Basisagrargüter.

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