Luftverkehr: Kommission aktualisiert EU-Flugsicherheitsliste

bluewing

Die Blue Wing Airlines ist eine in Suriname beheimatete private Fluggesellschaft (Foto: BlueWing)
Datum: 25. Juni 2015
Uhrzeit: 13:36 Uhr
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Autor: Redaktion
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Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (25.) die EU-Flugsicherheitsliste, die Liste von Fluggesellschaften, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, aktualisiert. Alle Fluggesellschaften aus den Philippinen, für die seit 2010 ein Flugverbot galt, wurden von der Liste gestrichen und dürfen daher im europäischen Luftraum fliegen. Bei dieser Aktualisierung wurden keine neuen Verbote eingeführt. Bulc, EU-Kommissarin für Verkehr, erklärte hierzu: „Nach fünf Jahren harter Arbeit können wir nun die in den Philippinen zugelassenen Fluggesellschaften von der EU-Flugsicherheitsliste streichen. Die Philippinen sind ein wichtiges Land mit einer bedeutenden und stark wachsenden Luftverkehrsbranche. Das heutige Ergebnis kann anderen Ländern als Beispiel dienen, die Schwierigkeiten haben, ihre Fähigkeit zur Sicherheitsaufsicht so zu entwickeln, dass sie mit dem Luftverkehrswachstum Schritt halten kann. Ich bin auch erfreut, dass andere Länder ebenfalls gute Fortschritte gemacht haben. Die Kommission überwacht die Entwicklungen in Drittländern ständig, damit sichergestellt ist, dass Fluggesellschaften, die in die EU fliegen, den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.“

Mit der aktualisierten EU-Flugsicherheitsliste wird insgesamt 231 Fluggesellschaften, die in den folgenden 20 Staaten zugelassen wurden, der Betrieb im Luftraum der EU vollständig untersagt: Afghanistan, Angola (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Benin, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Gabun (mit Ausnahme von zwei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (ausgenommen vier Fluggesellschaften), Kasachstan (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisistan, Liberia, Libyen, Mosambik, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan und Sambia. In der Liste ist auch eine Fluggesellschaft einzeln aufgeführt: Blue Wing Airlines (Suriname), so dass insgesamt 232 Fluggesellschaften betroffen sind.

Außerdem enthält die Liste acht Fluggesellschaften, für die Betriebsbeschränkungen gelten. Diese Gesellschaften können die Union nur mit bestimmten Flugzeugmustern anfliegen: Air Astana (Kasachstan), Afrijet und SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran), TAAG Angolan Airlines (Angola) und Air Madagascar (Madagaskar). Die in Ghana zugelassenen Fluggesellschaften, die sich auf der EU-Flugsicherheitsliste befanden, wurden gestrichen, da die Kommission die erforderlichen Garantien von Ghana erhielt, dass diese Gesellschaften nicht mehr bestehen und ihre Flugzeuge außer Betrieb gestellt wurden.

Hintergrundinformationen
Grundlage des Kommissionsbeschlusses sind eine einstimmige Stellungnahme des EU-Flugsicherheitsausschusses, der vom 9. bis 11. Juni 2015 tagte, sowie die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005. Der Beschluss fand auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Ministerrats. Die verbindliche Fassung der EU-Flugsicherheitsliste wird der Verordnung der Kommission als Anhang beigefügt und in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Bei der EU-Flugsicherheitsliste handelt es sich um eine Liste der Fluggesellschaften, bei denen davon auszugehen ist, dass sie selbst nicht in der Lage sind, die internationalen Flugsicherheitsnormen einzuhalten, oder dass deren zuständige Zivilluftfahrtbehörden die erforderliche Sicherheitsaufsicht nicht gewährleisten können, wie sie in den internationalen Flugsicherheitsvorschriften vorgesehen ist. Den Gesellschaften, die auf der EU-Flugsicherheitsliste stehen, ist der Flugbetrieb in der EU in der Regel ganz untersagt, einige wenige dürfen jedoch unter sehr strengen Auflagen in der EU fliegen. Die EU-Flugsicherheitsliste dient auch als Instrument zur Warnung der Flugreisenden, wenn sie in anderen Teilen der Welt unterwegs sind. Der EU-Flugsicherheitsausschuss besteht aus Flugsicherheitsexperten der Kommission, aller 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens, Islands und der Schweiz und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA).

Der Luftverkehr in Europa sorgt direkt und indirekt für 5,1 Mio. Arbeitsplätze. Er trägt jeden Tag mit einer Milliarde Euro zum europäischen Bruttoinlandsprodukt bei und ermöglicht Handel und Tourismus. Mit mehr als 800 Mio. Fluggästen, die 450 Flughäfen benutzen, und mit 150 Linienfluggesellschaften ist die Europäische Union ein wichtiger Akteur in der Luftfahrt und macht ein Drittel des Weltmarktes aus. Außerdem sind in Europa einige der weltweit größten Fluggesellschaften und Flughäfen beheimatet. Europa ist führend beim Bau von Luftfahrzeugen und Triebwerken sowie in der Forschung und Technik im Bereich des Flugverkehrsmanagements. Seit 1992 hat sich die Zahl der Flüge innerhalb der EU mehr als verdoppelt. Die Zahl der Strecken, auf denen mehr als zwei Fluggesellschaften Flüge anbieten, hat sich vervierfacht. Es überrascht daher nicht, dass die Fluggäste zufrieden sind: Ihre Zahl ist in dieser Zeit um 300 % gestiegen.

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