Inhaltsstoffe verboten: Tee aus Peru sichergestellt

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Inhaltsstoffe der Teemischung fallen unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (Foto: Zoll)
Datum: 26. Juni 2015
Uhrzeit: 15:10 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Beamte des Zollamts Ulm-Donautal haben vergangene Woche 900 Teebeutel sichergestellt. Die Inhaltsstoffe der Teemischung fallen unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes und die Einfuhr ist somit verboten. Die Ware kam per Post aus dem südamerikanischen Land Peru und war für einen 56-jährigen Empfänger aus Ulm bestimmt. Gegen die Person wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelrecht eingeleitet.

Der Zoll warnt generell vor Bestellungen von Tees, Schlankheits- oder Nahrungsergänzungsmitteln aus Drittländern im Internet. Dies vor allem deshalb weil der Bestellende nie weiß, welche Stoffe enthalten sind.

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