Der Gesundheitsausschuss im chilenischen Kongress hat am Dienstag (4.) einen ersten Schritt zur Entkriminalisierung der Abtreibung unternommen. Die Gesundheitskommission der Abgeordnetenkammer stimmte mit acht Stimmen (fünf Gegenstimmen) für eine entsprechende Vorlage von Präsidentin Michele Bachelet, die vom Staatsoberhaupt am 31. Januar dieses Jahres dem Kongress übergeben worden war.
Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass Abtreibung in Zukunft in drei Fällen legal sein soll. Wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, bei Vergewaltigung und wenn der Fötus eine Missbildung aufweist, soll in Zukunft einen Schwangerschaftsabbruch erlauben. Über den ausformulierten Gesetzestext (Entwurf) wird am 8. September im Senat abgestimmt.
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