Einer der sich in Auslieferungshaft befindlichen FIFA-Funktionäre hat beim schweizerischen Bundesamt für Justiz ein Haftentlassungsgesuch gestellt, welches abgewiesen wurde. Seine dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Entscheid vom 2. Oktober 2015 von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts abgewiesen. Das Gericht hat das Vorliegen einer Fluchtgefahr bejaht. Die dagegen vorgebrachten Einwände wie hohes Alter, Gesundheitszustand etc. sprechen vorliegend nicht gegen Fluchtgefahr. Der Beschwerdeführer ist mit der Schweiz nicht eng verbunden und in der Lage, weite Reisen zu unternehmen. Ersatzmassnahmen wie Kaution, Electronic-Monitoring etc. würden das Risiko einer Flucht nicht genügend reduzieren. Hinsichtlich der Hafterstehungsfähigkeit werden derzeit weitere medizinische Abklärungen getätigt.
Nach Berichten Schweizer Medien handelt des sich bei dem Funktionär um Rafael Esquivel, ehemaliger Präsident des Fussballverbandes von Venezuelas. Der sechsfache Vater war einer der sieben Fussball-Funktionäre, welche die Polizei im Mai in Zürich festgenommen hatte. Die US-Justiz wirft ihm vor, beim Verkauf von Marketingrechten Schmiergelder in Millionenhöhe angenommen zu haben. Seither sitzt Esquivel in der Schweiz in Haft und wehrt sich gegen seine Auslieferung.
Endlich wieder einmal diesen Roten die Grenzen aufgezeigt. Geschiht viel zu wenig!!!!
Ich denke,es sind die Gene…………..
diese korrupten xxxxxxxxxxxx, jetzt wo es eng wird und er nach USA ausgeliefert werden soll ist er zu alt und krank, zum geld kassieren war alles ok. die sollten denen alles geld abnehmen und den sozialkassen zuführen.