Die Frage inwieweit die Betreiber sozialer Netzwerke zum Herausrücken von Nutzerdaten gezwungen werden können, hat in Brasilien am Mittwoch (17.) zu einer zwölfstündigen Blockade des Messaging-Dienstes „WhatsApp“ geführt. Über einhundert Millionen Nutzern ist eine Zwangspause von den in dem südamerikanischen Land beliebten Kommunikationssystem verpasst worden.
Eigentlich hätte „WhatsApp“ 48 Stunden lang blockiert werden sollen. Ein Oberster Richter hat aber noch im Laufe des Tages mit einer einstweiligen Verfügung die Blockierung aufgehoben, so dass die App am frühen Mittwochnachmittag wieder benutzt werden konnte. Ein schaler Nachgeschmack bleibt dennoch. Schließlich ist es nicht das erste Mal, dass ein brasilianisches Gericht in die Zugänglichkeit des Internets und seiner Dienste eingreift oder einzugreifen versucht. Deutlich werden durch den Vorfall aber auch Lücken einer internationalen Regelung über das weltweite Netz.
Hintergrund der zwölfstündigen Sperre ist ein unter Verschluss stattfindendes Gerichtsverfahren, bei dem gegen Personen ermittelt wird, denen Drogenhandel und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Da WhatsApp der Aufforderung zur Offenlegung der Nutzerdaten in diesem Fall wiederholt nicht nachgekommen ist, hat die Justiz in São Bernardo do Campos neben Strafzahlungen ein Abschalten des Dienstes verhängt.
Nach brasilianischem Recht sind Unternehmen dazu verpflichtet, Nutzerdaten zu speichern und der Justiz zugänglich zu machen. WhatsApp hat in Brasilien jedoch keinen Firmensitz, was eine Durchsetzung des Rechts erschwert. Facebookinhaber Mark Zuckerberg äußerte sich schockiert darüber, dass der Versuch persönliche Daten zu schützen zu einer Bestrafung aller brasilianischen WhatsApp-Nutzer durch die Entscheidung eines einzigen Richters führen kann. Weiter sprach er in einer Mitteilung von einem „traurigen Tag“ für Brasilien. Zuckerberg hat die Kommunikations-App im vergangenen Jahr gekauft. Diese hatte sich auch bei den Ermittlungen zu einem Pädophilie-Ring geweigert, den Inhalt der Gespräche vor den Behörden offen zu legen.
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