Gegen Brasiliens Ex-Präsident Luiz Inácio „Lula“ da Silva laufen Korruptionsermittlungen, unter anderem wegen Ungereimtheiten bei einem Luxusapartment an der Atlantikküste. Dies hatte Präsidentin Dilma Rousseff allerdings nicht davon abgehalten, den 70-Jährigen zum Kabinettschef zu ernennen. Bereits eine Stunde nach Ernennung lehnte ein Bundesrichter die Ernennung Lulas ab, die Welt lacht über die brasilianische Polit-Novela. Der Oberste Gerichtshof soll nun bis zum Mittwoch (20. April) darüber entscheiden, ob Lula sein Amt nicht doch noch antreten kann.
Am Freitag (8.) empfahl Generalstaatsanwalt Rodrigo Janot die Aufhebung der Ernennung und spricht sogar davon, dass Präsident Dilma ein Verbrechen begangen hat. In einer 50-seitigen Stellungnahme weist Janot unter anderem auf den Inhalt von abgehörten Telefongesprächen im Rahmen der Operation „Lava Joto“ zwischen Rousseff und Lula hin, die seiner Meinung nach die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und Moral verletzt haben.
Mit der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft öffnet sich ein Fenster von fünf Tagen. Der Oberste Gerichtshof wird in der nächsten Woche entscheiden, ob die Ernennung von Lula rechtmäßig war. Das ganze Szenario gleicht einer politischen Strategie, da am 18. April im Parlament darüber abgestimmt werden soll, ob der Antrag auf Amtsenthebung gegen Rousseff dem Senat vorgelegt werden kann.
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