Missbrauch: Bundesgericht in Brasilien verbietet „Rede an die Nation“

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Präsidentin Dilma Rousseff ist sichtlich angeschlagen (Foto: AgenciaBrasil)
Datum: 16. April 2016
Uhrzeit: 03:04 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Am Freitag (15.) hat im Unterhaus die Debatte über eine mögliche Amtsenthebung der brasilianischen Präsidentin Dilma Rousseff begonnen. Die Abgeordneten werden sich zwei Tage Zeit nehmen, um über Rousseffs Zukunft zu diskutieren. Eine Abstimmung erfolgt am Sonntag (17.). Kommt eine Zweidrittelmehrheit (342 Ja-Stimmen) zusammen, geht das Anliegen in den Senat. Dort reicht zunächst eine einfache Mehrheit für die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens. In diesem Fall würde Rousseff vorübergehend bis zu einer maximalen Dauer von 180 Tagen suspendiert. Das Staatsoberhaupt gab schon vor Tagen bekannt, „bis zum Schluss mit allen Mitteln zu kämpfen“. Dabei kann sich die 68-Jährige nicht blindlings auf die Justiz verlassen. Anders als im Nachbarland Venezuela ist das Oberste Gericht nicht zum Handlanger der Regierung verkommen und hat bereits am Donnerstag (14.) einen Eilantrag auf Stopp des Verfahren abgelehnt. Für Freitagabend (Ortszeit) hatte Rousseff angekündigt, sich über die nationale Kette von Radio und Fernsehen an die Bevölkerung zu wenden. Dieses Vorhaben wies das erste Bundesgericht von Brasília zurück, Richterin Solange Salgado begründete ihre Entscheidung mit politischer Einflussnahme auf den bereits laufenden Prozess des Impeachments.

Salgado betont, dass das Gesetz die Nutzung der nationalen Sender/Funk-Kette erlaubt, solange „sich die Thematik in der Vorlaufphase befindet“. Im konkreten Fall wolle die Präsidentin den Mechanismus zur Unterstützung gegen ihre eigene Amtsenthebung nutzen – ein eindeutiger und offensichtlicher Missbrauch. Die geplante Rede sei demnach ein Affront gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz/Prinzip der Unpersönlichkeit und Moral (Artikel 37 der Verfassung).

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