Brasilien: Senat billigt harte Strafen für kollektives Verbrechen der Vergewaltigung

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Gewalt und sexuelle Übergriffe gegen Frauen sind im größten Land Lateinamerikas an der Tagesordnung (Foto: onumulheresbrasil)
Datum: 01. Juni 2016
Uhrzeit: 15:00 Uhr
Leserecho: 3 Kommentare
Autor: Redaktion
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Nach der Gruppenvergewaltigung einer 16-Jährigen in Rio de Janeiro hat die Polizei mehrere Tatverdächtige festgenommen – unter ihnen auch der mutmaßliche Freund des Opfers. Die abscheuliche Tat war durch ein Internet-Video bekannt geworden und belegt die grassierende Gewalt gegen Frauen im größten Land Lateinamerikas. Das Verbrechen hat auch „Dank“ internationaler Empörung eine neue Debatte über Gewalt gegen Frauen ausgelöst, die in Brasilien erfolglos seit Jahr und Tag geführt wird. Derzeit sieht das brasilianische Gesetz zwischen 6 und 10 Jahren Gefängnis für das Verbrechen der Vergewaltigung vor. Wird die Straftat an einem Kind unter 14 Jahren begangen, bis zu 15 Jahre Gefängnis. Strafe für ein kollektives Verbrechen der Vergewaltigung sieht das brasilianischen Strafgesetzbuch derzeit nicht vor.

Der Senat hat am Dienstag (31) einem Gesetzentwurf zugestimmt, der harte Strafen für eine durch zwei oder mehrere Personen begangene Vergewaltigung vorsieht (kollektives Verbrechen der Vergewaltigung). Der Text wird aktuell in der Nationalversammlung (Repräsentantenhaus und Senat) diskutiert, der Vorschlag sieht Haftstrafen in Höhe von bis zu 25 Jahren vor (Tod des Vergewaltigungsopfers 30 Jahre Haft).

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Kommentarbereich

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  1. 1
    Alexandro

    Öffentliche Kastration der Täter!

  2. Wie immer die Haftstrafen für Vergewaltiger sein mögen, das Kastrieren sollte obligatorisch sein, am besten in einem venezolanischen Krankenhaus…

  3. 3
    Paul Landmesser

    Das betrifft NUR Täter, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, denn erst dann ist man in Brasilien strafmündig. Sollten die Täter Jugendliche gewesen sein, wird rein gar nichts passieren!

    Brasilien ist voll von jugendlichen Mördern, denen die Justiz nichts anhaben kann, auch nicht im Wiederholungsfall!

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