Ministertagung EU–CELAC: Erklärung von Santo Domingo

celac

Außenministertagung der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten in Santo Domingo (Foto: exteriores.gob)
Datum: 29. Oktober 2016
Uhrzeit: 10:55 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
Sprachkurs Spanisch (Südamerika)

Vom 25. bis 26. Oktober hat in Santo Domingo (Hauptstadt der Dominikanischen Republik) die Außenministertagung der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) mit der Europäischen Union stattgefunden. Beim Treffen ging es um die Zukunft der biregionalen Partnerschaft. Zum Abschluss des zweitägigen Meetings haben die Teilnehmer eine gemeinsame Erklärung verabschiedet.

1. Wir, die Außenminister der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) und der Europäischen Union und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, sind am 25. und 26. Oktober 2016 in der Dominikanischen Republik zu unserer ersten Zwischentagung zusammengekommen.

2. Wir unterstreichen die Bedeutung unserer Partnerschaft und bekräftigen unser Bekenntnis zu sämtlichen biregionalen Erklärungen, die unsere Staats- und Regierungschefs auf ihren Gipfeltreffen seit 1999 in Rio de Janeiro angenommen haben. Die Erklärungen spiegeln unsere gemeinsame Vision in Bezug auf wichtige Fragen wider.

3. Wir verweisen auf das Mandat, das die Staats- und Regierungschefs uns im Juni 2015 in ihrer politischen Erklärung „Eine Partnerschaft für die nächste Generation“ erteilt haben, einen umfassenden und integrativen Reflexionsprozess über die Zukunft der biregionalen Partnerschaft einzuleiten, um unsere langjährige strategische biregionale Partnerschaft zu vertiefen, die auf historischen, kulturellen und persönlichen Verbindungen, dem Völkerrecht, der umfassenden Achtung aller in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Ziele und Grundsätze, aller Menschenrechte und der territorialen Integrität sowie auf gemeinsamen Werten und Grundsätzen und gegenseitiger Achtung und gemeinsamen Interessen beruht. Wir bekräftigen, dass wir Zwangsmaßnahmen einseitiger Art mit extraterritorialer Wirkung, die im Widerspruch zum Völkerrecht stehen, ablehnen und dass wir für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten eintreten.

4. Wir unterstützen die Schlussfolgerungen und Empfehlungen, die aus der Bewertung der auf den Gipfeltreffen angenommenen Programme und Maßnahmen hervorgehen und uns wichtige Denkanstöße gegeben haben. Diese Bewertung hat sich als hilfreich erwiesen, wenn es darum geht, festzustellen, welche biregionalen Initiativen erfolgreich sind, bei welchen Bereichen unserer Zusammenarbeit größere Anstrengungen erforderlich sind und inwieweit unsere Arbeitsmethoden geändert werden sollten, um zu konkreteren und nützlicheren Ergebnissen zu gelangen. Diese Empfehlungen sollten bei der weiteren Umsetzung und der Weiterentwicklung des Aktionsplans CELAC-EU in Betracht gezogen werden. Wir vereinbaren ferner, die Programme für die Zusammenarbeit und den Aktionsplan CELAC-EU stärker aufeinander abzustimmen.

5. Wir kommen überein, auf dieser ersten Zwischentagung aufbauend auf den Schlussfolgerungen unserer Gespräche über die Bewertung der auf den Gipfeltreffen angenommenen Programme und Aktionen, die Verstärkung des biregionalen Dialogs und die Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen sowie die Entwicklungs- und Klimaschutzfinanzierung, zu einer ehrgeizigeren, strategischeren und ausgewogeneren, auf klar definierten gemeinsamen Interessen beruhenden Assoziierung zu gelangen, die den Rahmen für unsere künftigen biregionalen Beziehungen bilden soll.

6. Wir sind überzeugt, dass wir gemeinsam eine wichtige politische Rolle übernehmen können, um derzeitige und neue globale Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Wir verpflichten uns zu einem intensiveren und häufigeren politischen Dialog auf der Grundlage gemeinsamer biregionaler Ziele. Wir begrüßen den biregionalen Dialog im Vorfeld wichtiger internationaler Konferenzen, Gipfeltreffen und Sondertagungen zu Fragen von globaler Tragweite, insbesondere der dritten internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung, dem VN-Nachhaltigkeitsgipfel (2015), auf dem die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die dazugehörigen Ziele für nachhaltige Entwicklung verabschiedet wurden, der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC COP 21), der Sondertagung der VN-Generalversammlung über das Weltdrogenproblem (UNGASS 2016) und der hochrangigen Tagung im Rahmen der VN-Generalversammlung zur Bewältigung großer Flüchtlings- und Migrantenströme (2016). Wir verpflichten uns, gegebenenfalls weiter zusammenzuarbeiten, um in multilateralen Foren wie der UNFCCC COP 22 im November 2016 in Marrakesch und dem Gipfel „Open Government Partnership“ (Partnerschaft für eine offene Regierung) im Dezember in Paris unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.

7. Wir begrüßen die Dynamik unserer langjährigen Wirtschaftsbeziehungen, räumen jedoch ein, dass wir unserer Wirtschaftspartnerschaft neuen Schwung verleihen müssen. Wir verweisen auf unsere früheren Zusagen in Santiago de Chile und Brüssel, eine nachhaltige Entwicklung und ein integratives Wirtschaftswachstum in unseren jeweiligen Regionen zu fördern, unter anderem durch größere und diversifizierte Investitionen. Uns ist bewusst, dass Wirtschaftswachstum in einem politischen Rahmen stattfinden muss, der durch ökologische und soziale Verantwortung geprägt ist, damit eine nachhaltige und integrative Entwicklung erreicht werden kann. Unsere Länder stehen gleichermaßen vor der Herausforderung, das Produktivitätswachstum zu erhöhen, und würden von einer engeren Zusammenarbeit in diesem Bereich profitieren. Wir schlagen vor, ein geeignetes Umfeld zu schaffen, das alle Aspekte der biregionalen Beziehungen im Zusammenhang mit Produktivität entsprechend der Definition in den Nummern 45 bis 49 der 2015 angenommenen Brüsseler Erklärung EU–CELAC abdeckt. Daher beauftragen wir die hochrangigen Beamte der CELAC und der EU, auf verschiedenen Ebenen Konsultationen mit der Wirtschaft und anderen einschlägigen Akteuren über die Ziele und Modalitäten einer möglichen Partnerschaft CELAC–EU in diesem Bereich durchzuführen und auf dem nächsten Gipfeltreffen darüber Bericht zu erstatten.

8. Wir stellen fest, dass ein offener, konstruktiver Dialog und eine engere Zusammenarbeit im Steuerbereich notwendig sind, wobei uns bewusst ist, dass die Steuerumgehung, die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und die Gewinnverlagerung (BEPS) bekämpft werden müssen. Wir stellen zudem fest, dass dieser Dialog zwischen allen Parteien verstärkt werden sollte, und nehmen zur Kenntnis, dass einige Länder bereits im Einklang mit den Standards, die vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken (Globales Forum) überwacht und bewertet werden, Verpflichtungen eingegangen sind.

9. Wir betonen, dass die biregionale Zusammenarbeit durch integrierten Einsatz aller verfügbaren Instrumente verstärkt werden muss. Den neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sollte bei der Gestaltung und Umsetzung des Aktionsplans EU-CELAC Rechnung getragen werden. Wir beauftragen daher die hochrangigen Beamten der CELAC und der EU, über dieses Thema mit allen einschlägigen Partnern Überlegungen anzustellen und Konsultationen durchzuführen und erste Ergebnisse vor Ende 2016 vorzulegen, damit das Endergebnis auf dem Gipfeltreffen 2017 vorgestellt werden kann. Angesichts der wichtigen Rolle, die die öffentliche Entwicklungshilfe mit ihrer Hebelwirkung für die konkrete Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung spielt, sollte dabei auch über die Frage der Graduierung nachgedacht werden, damit die Gegebenheiten und Herausforderungen, mit denen die Völker der der lateinamerikanischen und karibischen Staaten konfrontiert sind, sowie die möglichen Nebenwirkungen bei unserer biregionalen Zusammenarbeit in angemessener Weise Berücksichtigung finden.

10. Wir erkennen an, dass die umfassende Beteiligung aller Sektoren der Gesellschaft und einschlägigen Organisationen sowie das Engagement für die Stärkung der biregionalen Beziehungen gefördert werden müssen. Wir möchten ferner für eine angemessene Vertretung von Jugendlichen und Frauen sorgen und feststellen, wie wir unsere Partnerschaft gestalten können, damit sie im Hinblick auf die bessere Verwirklichung unserer gemeinsamen strategischen Ziele größere Wirkung entfaltet, deutlicher wahrgenommen sowie partizipativer und integrativer wird.

11. Wir begrüßen die Unterzeichnung des Abkommens über die Einrichtung der EU-LAK-Stiftung als zwischenstaatliche internationale Organisation und betrachten sie als wichtiges Instrument unserer biregionalen Beziehungen. Wir erkennen an, dass die Finanzbeiträge gemäß dem Abkommen auf Freiwilligkeit beruhen, und fordern alle Länder auf, sich für die finanzielle, rechtliche und politische Unterstützung der EU-LAC-Stiftung bei der Erfüllung ihres Mandats einzusetzen.

12. Wir begrüßen die Ergebnisse dieser ersten Zwischentagung der Außenminister, die dazu beiträgt, unserer strategischen Partnerschaft neue Impulse zu verleihen. Wie von unseren Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfeltreffen EU-CELAC 2015 beschlossen, werden wir regelmäßige Zwischentagungen auf Ministerebene abhalten, um eine umfassende Weiterverfolgung der auf den Gipfeln gefassten Beschlüsse zu gewährleisten, und regelmäßig hochrangige Dialoge zwischen unseren beiden Regionen führen.

13. Wir danken der Dominikanischen Republik für die Organisation dieser Ministertagung, die unsere biregionale Agenda bereichert und entscheidend dazu beigetragen hat, dass substanzielle Fortschritte erzielt werden konnten, und die den Weg für das nächste Gipfeltreffen CELAC-EU im zweiten Halbjahr 2017 in El Salvador geebnet hat.

P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!

© 2009 - 2024 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das Kontaktformular verwenden.

Dies könnte Sie auch interessieren

Kommentarbereich

Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.

Leider kein Kommentar vorhanden!

Diese News ist älter als 14 Tage und kann nicht mehr kommentiert werden!