Lateinamerika: EU-Kommission verhängt Geldbußen gegen Luftfrachtunternehmen

chile

Geldbuße von insgesamt 776.465.000 EUR für den Betrieb eines Preiskartells verhängt (Foto: LATAM)/Grafik:EU)
Datum: 17. März 2017
Uhrzeit: 18:02 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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Die Europäische Kommission hat erneut einen Kartellbeschluss gegen 11 Luftfrachtunternehmen erlassen und eine Geldbuße von insgesamt 776.465.000 EUR für den Betrieb eines Preiskartells verhängt. Der ursprüngliche Beschluss der Kommission wurde durch das Gericht aus Verfahrensgründen annulliert. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Millionen von Unternehmen hängen von Luftfrachtdienstleistungen ab, die mehr als 20 % sämtlicher EU-Importe und fast 30 % der EU-Exporte ausmachen. Die Zusammenarbeit in einem Kartell anstelle eines Wettbewerbs zum Angebot besserer Dienstleistungen für Kunden kann die Kommission nicht hinnehmen. Mit dem heutigen Beschluss wird gewährleistet, dass Unternehmen, die sich am Luftfrachtkartell beteiligt haben, für ihr Verhalten sanktioniert werden.“

Im November 2010 verhängte die Kommission Geldbußen in Höhe von fast 800 Mio. EUR für 11 Luftfrachtunternehmen, die vom Dezember 1999 bis Februar 2006 an einem Preiskartell auf dem Markt für Luftfrachtdienste teilnahmen, die Flüge aus dem, in den und innerhalb des EWR betrafen. Die Kartellvereinbarungen bezogen sich auf zahlreiche Kontakte sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene zwischen den Fluggesellschaften zur Festlegung der Treibstoffhöhe und der Sicherheitszuschläge. Bei den Gesellschaften, die 2010 mit einer Geldbuße belegt wurden, handelt es sich um: Air Canada, Air France-KLM, British Airways, Cargolux, Cathay Pacific Airways, Japan Airlines, LAN Chile, Martinair, Qantas, SAS und Singapore Airlines. Einem 12. Kartellmitglied, Lufthansa, und ihrer Tochter, Swiss International Air Lines, wurde die Geldbuße vollständig erlassen.

Alle vom Beschluss von 2010 betroffenen Gesellschaften bis auf eine (Qantas) fochten den Beschluss vor dem Gericht (EuG) an. Im Dezember 2015 annullierte das Gericht den Beschluss der Kommission gegen die 11 Kartellteilnehmer, die geklagt hatten, mit der Begründung, dass ein Verfahrensfehler vorgelegen habe. Zur Existenz des Kartells urteilte es jedoch nicht. Die Kommission hält an ihrer Auffassung fest, dass diese Luftfrachtunternehmen an einem Preiskartell teilnahmen und erlässt einen neuen Beschluss mit einer Neufestlegung der Geldbußen. Dieser neue Beschluss berücksichtigt den vom Gericht genannten Verfahrensfehler, bleibt aber in Bezug auf das von der Kommission festgestellte wettbewerbswidrige Verhalten unverändert. Der Beschluss bestätigt, dass die Kommission auch in Zukunft Kartelle mit Sanktionen belegen wird. Kartelle sind illegal und schaden sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen.

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  1. 1
    Franz Angele, Querdenker a.d.Allgäu

    Diese Nachricht hört sich erstmals gut an – für Verbraucher u. Unternehmen. Wird aber weiter ins Eingemachte geschaut, dann frage ich mich, wer verurteilt da Fracht-Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten ???
    Die EU (Brüssel) ist eine Firma – eine Verwaltung mehr nicht, auch wenn noch soviele Richter dort sitzen und scheinbar Recht sprechen !!!
    Die Konkurenten von der Lufthansa werden geschädigt – die Lufthansa dadurch gestärkt – MAFIA !!!

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