Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Tätigkeitsbericht 2016

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Die grenzüberschreitende Strafverfolgung nimmt seit Jahren an Bedeutung zu (Foto: Admin)
Datum: 01. Juni 2017
Uhrzeit: 09:55 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die Schweiz steht häufig im Zentrum grosser internationaler Straffälle. So haben den Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe des Bundesamts für Justiz im Jahr 2016 komplexe Fälle im Zusammenhang mit Korruption und organisierter Kriminalität ganz besonders beschäftigt. Die Zusammenarbeit mit dem Ausland bewegt sich insgesamt weiterhin mit steigender Tendenz auf hohem Niveau. Die aktualisierte Staatsvertragsstrategie fokussiert auf grosse Finanz- und Wirtschaftszentren.

Das Jahr 2016 war für den Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe des Bundesamts für Justiz (BJ IRH) geprägt von komplexen Fällen im Bereich organisierter Kriminalität. Von grossem medialem Interesse war insbesondere die Verhaftung von 13 Mitgliedern der mutmasslichen Thurgauer „Ndrangheta“-Zelle aufgrund eines italienischen Auslieferungsersuchens. Bis Ende 2016 hat BJ IRH gegen alle 13 Personen die Auslieferung verfügt. Eine Person davon wurde mittlerweile an Italien ausgeliefert.

Auch der Kampf gegen die Korruption und die Wirtschaftskriminalität hat BJ IRH im Berichtsjahr stark beansprucht. Im Vordergrund standen dabei grosse Verfahrenskomplexe wie der riesige Korruptionsskandal „Petrobras“ in Brasilien oder der Fall im Zusammenhang mit Unregelmässigkeiten beim malaysischen Staatsfonds „1MDB“

Das bereits im Vorjahr angelaufene Verfahren „FIFA“ wurde weitergeführt. Mitte Mai 2016 konnte der neunte und letzte FIFA-Funktionär an die USA ausgeliefert werden. Im Bereich der akzessorischen Rechtshilfe hat die Schweiz im Berichtsjahr einen Grossteil der erhobenen Bankunterlagen ausgehändigt. Im Fallkomplex rund um den ehemaligen ukrainischen Präsidenten Yanukovich hat BJ IRH verschiedene Rechtshilfeverfahren abschliessen und der Ukraine die verlangten Beweismittel übermitteln können. In diesen Verfahren bleiben die in der Schweiz blockierten Vermögenswerte bis zu einem rechtskräftigen Einziehungsentscheid in den jeweiligen Ersucherstaaten weiterhin gesperrt.

Staatsvertragsstrategie fokussiert auf Finanz- und Wirtschaftszentren

Im Jahr 2016 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die aktualisierte Strategie zum Staatsvertragsnetz im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen genehmigt. Darin werden die Kriterien für die Aufnahme von Verhandlungen mit potentiellen Vertragspartnern festgelegt. Massgebend sind primär die Interessen der Strafverfolgungsbehörden, aber auch migrations-, aussen- oder wirtschaftspolitische Anliegen der Schweiz. Die Staatsvertragsstrategie ist weiter geprägt von der Tatsache, dass die Schweiz häufig im Zentrum grosser internationaler Straffälle steht. So werden insbesondere zusätzliche Rechtshilfeinstrumente mit wichtigen Finanz- und Wirtschaftszentren angestrebt.

37 Millionen Franken für die Schweiz

Ist eine Rückgabe der eingezogenen Vermögenswerte nach Abschluss des Strafverfahrens an die Geschädigten nicht möglich, werden die Finanzwerte im internationalen Sharing zwischen den mitwirkenden Staaten aufgeteilt. Im Berichtsjahr konnten auf diesem Weg für die schweizerische Staatskasse rund 37 Mio. Franken eingenommen werden. Am meisten Geld wurde zwischen der Schweiz und den USA geteilt. Von den insgesamt rund 55 Mio. Franken gingen rund 26 Millionen Franken an die Schweiz.

Anhaltend hohe Fallzahlen in der internationalen Rechtshilfe

Die grenzüberschreitende Strafverfolgung nimmt seit Jahren an Bedeutung zu. Dies widerspiegeln auch die anhaltend hohen Fallzahlen mit steigender Tendenz in mehreren Kategorien in der internationalen Rechtshilfe. So haben im Jahr 2016 namentlich die Zahl von Beweisrechtshilfeersuchen an die Schweiz (2016: 2485; 2015: 2336) und die Zahl der Beweisrechtshilfeersuchen der Schweiz ans Ausland (2016: 982; 2015: 900) zugenommen. Eine starke Zunahme war auch bei den eingehenden Fahndungsersuchen zu verzeichnen: Während 2015 noch 29 664 ausländische Fahndungsersuchen zu behandeln waren, waren es 2016 bereits 33 401.

Tätigkeitsbericht

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