Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft: Bekämpfung von Hetze im Internet

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Die Europäische Union ist ein Verbund von derzeit 28 Mitgliedstaaten (Foto: Bundesregierung)
Datum: 02. Juni 2017
Uhrzeit: 11:20 Uhr
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Autor: Redaktion
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Vor einem Jahr nahmen die Europäische Kommission und vier Social-Media-Plattformen einen Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet an.Darin gingen Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft eine Reihe von Verpflichtungen ein, um gegen die Verbreitung solcher Inhalte in Europa vorzugehen. Laut einer von NRO und öffentlichen Einrichtungen in 24 Mitgliedstaaten durchgeführten und am ersten Jahrestag des Verhaltenskodex veröffentlichten Bewertung haben die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen erhebliche Fortschritte gemacht.

Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Andrus Ansip begrüßt diese Fortschritte: „Die enge Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft im Kampf gegen illegale Hetze trägt Früchte, und wir werden unsere diesbezüglichen gemeinsamen Anstrengungen verdoppeln. Derzeit arbeiten wir daran, eine engere Koordinierung zwischen den verschiedenen Initiativen und Foren, die wir mit den Online-Plattformen ins Leben gerufen haben, sicherzustellen. Wir werden auch die Melde- und Abhilfeverfahren zur effizienten Entfernung illegaler Inhalte präzisieren und gleichzeitig die freie Meinungsäußerung als grundlegendes Gut hochhalten.“

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte hierzu: „Die Ergebnisse unserer zweiten Bewertung des Verhaltenskodex sind ermutigend. Die Unternehmen entfernen inzwischen innerhalb kürzerer Zeit doppelt so viele Fälle illegaler Hassparolen wie noch vor sechs Monaten. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass ein selbstregulierender Ansatz funktionieren kann, wenn alle Akteure ihren Teil dazu beitragen. Gleichzeitig kommt den Unternehmen hierbei eine große Verantwortung zu, sodass sie weitere Fortschritte bei der Erfüllung der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen machen müssen. In meinen Augen ist es auch wichtig, dass die IT-Unternehmen den Meldern von Hassbotschaften ein besseres Feedback geben.“

Die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Grundrechte sind Grundwerte der Europäischen Union. Zusammen mit Social-Media-Unternehmen und anderen Plattformen müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten die nötigen Schritte ergreifen, damit das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum für illegale Hetze und Gewalt wird.

Mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex verpflichteten sich die IT-Unternehmen insbesondere, die Mehrheit der stichhaltigen Meldungen illegaler Hasskommentare in weniger als 24 Stunden zu prüfen und die Inhalte auf der Grundlage der nationalen Rechtsvorschriften, mit denen die entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften umgesetzt werden, erforderlichenfalls zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren. In dem Kodex wurde auch betont, dass weiter erörtert werden muss, wie Transparenz, Gegenmaßnahmen und Alternativbotschaften stärker gefördert werden können.

Ein Jahr nach der Annahme des Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet wurden wichtige Fortschritte erzielt, einige Herausforderungen bleiben jedoch bestehen: In durchschnittlich 59 % der Fälle reagierten die IT-Unternehmen auf Meldungen illegaler Hasskommentare, indem sie den Inhalt beseitigten.Damit liegt der Prozentsatz mehr als doppelt so hoch wie noch vor sechs Monaten (28 %). Auch hat sich in den genannten sechs Monaten die Anzahl der innerhalb von 24 Stunden geprüften Meldungen von 40 % auf 51 % erhöht. Allerdings ist Facebook das einzige Unternehmen, das gemäß der eingegangenen Verpflichtung den Großteil der Meldungen innerhalb eines Tages prüft.

Im Vergleich zum Stand von vor sechs Monaten behandeln die IT-Unternehmen nun die Meldungen von Bürgern fast in der gleichen Weise wie die Meldungen von Organisationen, die Kanäle mit vertrauenswürdigen Meldern nutzen. Dennoch gibt es nach wie vor einige Unterschiede. So werden immer noch weniger Inhalte entfernt, wenn die Meldungen aus der Öffentlichkeit kommen.

Und schließlich ergab die Beobachtung noch Folgendes: Während Facebook seinen Nutzern systematisch Rückmeldung zu den bei der Prüfung ihrer Meldungen zugrunde gelegten Kriterien gibt, gehen die IT-Unternehmen ganz unterschiedlich vor. Die Qualität der Rückmeldungen dazu, warum eine bestimmte Entscheidung getroffen wurde, ist demnach noch verbesserungsfähig.

Verbesserungen bei der Bearbeitung von Nutzerbeschwerden und bei der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft

Im Laufe des letzten Jahres haben die IT-Unternehmen ihre Meldesysteme gestärkt und die Meldung von Hasskommentaren erleichtert. Sie haben ihr Personal geschult und ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft verstärkt. Durch die Umsetzung des Verhaltenskodex konnten sie ihr Netz an vertrauenswürdigen Meldern in ganz Europa stärken und ausweiten.Die verstärkte Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft hat zu stichhaltigeren Meldungen, einer wirksameren Behandlung und besseren Ergebnissen bei der Reaktion auf Meldungen geführt.

Weiteres Vorgehen

Die Kommission wird die Umsetzung des Verhaltenskodex mithilfe von Organisationen der Zivilgesellschaft weiter beobachten. Von den IT-Unternehmen werden insbesondere auf dem Gebiet der Transparenz der bei den gemeldeten Inhalten zugrunde gelegten Kriterien und der Rückmeldungen an Nutzerinnen und Nutzer Verbesserungen erwartet. Die Kommission wird die Ergebnisse dieser Bewertung im Rahmen der Arbeiten berücksichtigen, die sie in ihrer Halbzeitbewertung über die Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt angekündigt hatte. Sie wird auch ihre Anstrengungen zur Förderung einer effizienteren Zusammenarbeit zwischen den IT-Unternehmen und den nationalen Behörden fortsetzen.

Hintergrund

Gemäß dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt insbesondere die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe als Straftat. Hetze im Sinne dieses Rahmenbeschlusses ist auch eine Straftat, wenn sie im Internet begangen wird. Laut einer jüngst veröffentlichten europäischen Studie haben 75 % der Personen, die Online-Diskussionen verfolgen oder sich aktiv daran beteiligen, Fälle von Missbrauch, Drohungen oder Hetze erlebt. Knapp die Hälfte der Befragten gaben an, dass sie aus diesem Grund von einer Beteiligung an Online-Diskussionen absehen.

Für die Förderung und Erleichterung der freien Meinungsäußerung im Internet zeichnen die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen mit den Social-Media-Unternehmen und anderen Plattformen verantwortlich. Gleichzeitig obliegt es all diesen Akteuren, dafür zu sorgen, dass das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum für Gewalt und Hass wird.

Als Reaktion auf das zunehmende Problem der illegalen Hetze im Internet legte die Europäische Kommission am 31. Mai 2016 zusammen mit vier großen IT-Unternehmen (Facebook, Microsoft, Twitter und YouTube) einen Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet vor. Am 7. Dezember 2016 gab die Kommission die Ergebnisse einer ersten Bewertung des Verhaltenskodex bekannt.

Die am 10. Mai 2017 vorgelegte Halbzeitbewertung über die Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt bestätigte, dass weitere Anstrengungen in Richtung minimaler Verfahrensanforderungen für die „Melde- und Abhilfeverfahren“ von Online-Mittlern notwendig sind, etwa in Bezug auf Qualitätskriterien für Meldungen, Gegendarstellungsverfahren, Meldepflichten, Mechanismen für die Anhörung Dritter und Streitbeilegungssysteme. In die gleiche Richtung geht der Vorschlag der Kommission für eine Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste: Mit den darin enthaltenen Bestimmungen werden Plattformen zur Einrichtung eines Kennzeichnungssystems für audiovisuelles Material verpflichtet, welches Online-Hassbotschaften enthält.

Die Kommission hat mehrere Dialoge mit Online-Plattformen innerhalb des digitalen Binnenmarktes aufgebaut (z. B. EU-Internetforum, Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet und Gemeinsame Absichtserklärung zum Verkauf nachgeahmter Güter über das Internet) und will diese nun besser koordinieren, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Diese IT-Unternehmen sind auch Mitglieder der Allianz für einen besseren Schutz von Minderjährigen im Internet, einer von der Kommission ins Leben gerufenen Plattform von Unternehmen und NGOs mit dem Ziel, ein besseres und sicheres digitales Umfeld zu schaffen und schädliche Inhalte und Verhaltensweisen zu bekämpfen.

Diese von der Kommission eingeleiteten Maßnahmen fügen sich auch in den Kurs der Staats- und Regierungschefs der G7 ein, die sich jüngst verpflichtet haben, im Kampf gegen Extremismus im Internet die Bemühungen der Wirtschaft zu unterstützen und den Dialog mit der Zivilgesellschaft auszubauen.

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