Venezuela: Antrag von Generalstaatsanwältin abgelehnt – Update

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Generalstaatsanwältin Luisa Ortega Díaz hat die Seiten gewechselt (Foto: Archiv)
Datum: 09. Juni 2017
Uhrzeit: 11:22 Uhr
Leserecho: 5 Kommentare
Autor: Redaktion
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Im südamerikanischen Land Venezuela hat sich die eigentlich als linientreue bekannte Generalstaatsanwältin Luisa Ortega Díaz erneut gegen das Maduro-Regime gewandt. Nach ihren Worten sollen „alle Venezolaner“ die von Präsident Maduro einberufene konstituierende Versammlung ablehnen, die das „Erbe seines Vorgängers Chávez zerstört“. Eine im staatlichen TV übertragene Rede von Díaz war zuvor unterbrochen/abgebrochen worden.

Ortega Díaz ging am Donnerstag (8.) zum Hauptquartier des Obersten Gerichtshofs (TSJ und hat den Wahlvorstand gebeten, die Entscheidungen des Nationalen Wahlrats (CNE) in Bezug auf die Einberufung der konstituierenden Versammlung für nichtig zu erklären. Nach ihrer Meinung ist dieses Vorhaben „verfassungswidrig“.

„Einzig die Bevölkerung Venezuelas – und nicht die Regierung – hat die Befugnis, die konstituierende Versammlung einzuberufen. Wenn der Oberste Gerichtshof den Antrag Maduros unterstützt, hebelt er damit praktisch die partizipative Demokratie und das Prinzip der Souveränität der Menschen aus“, so Díaz.

Update, 10. Juni

Venezuelas Vizepräsident Tareck Zaidan El Aissami Maddah hat die Forderungen von Díaz als unwürdig bezeichnet. „Innerhalb von 51 Tagen (30. Juli Wahltag für die konstituierende Versammlung) wird dieses Amt in den Hände eines Patrioten sein, der dieses Amtes gerecht wird“ , drohte El Aissami während einer Kundgebung nach einem Marsch von Chavistas am Präsidentenpalast Miraflores.

Update, 12. Juni

Der Oberste Gerichtshof (TSJ) hat einen Appell von Generalstaatsanwältin Luisa Ortega Díaz abgelehnt. Ohne weitere Angabe von Details sprach die Marionetten-Justiz lediglich von einer „Unzulässigkeit“.

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Kommentarbereich

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  1. Gebeten? Soweit ich verstanden habe ,hat sie in ihrer Funktion als Generalstaatsanwältin die Befugniss und ordnete dem obersten Gerichtshof die Annullierung der verfassungswidrigen Entscheidung des Wahlrates (CNE) an. Nun müssten die Hasen der Nationalversammlung nachziehen und die längst überfällige Absetzung des illegal besetzen Wahlrates CNE und der Magistrate des Obersten Gerichtshofs (TSJ) beschliessen.Die Ynationalversammlung ist momentan die einzige legitime Gewalt in Venezuela.Sie haben die volle Unterstützung der Mehrheit und teils auch des Generalstaatsanwältin,welche schon wichtige Schrutte eingeleitet hat.Wenn, wie zu erwarten ist, die Bande sich den Anordnungen und Beschlüssen von Ortega und Parlament widersetzt,kann sie Artikel 333 und 350 ausfrufen.Das heisst TSJ und die Ejekutive der Anerkennung unterziehen.

  2. Sie hat in ihrer Funktion als Generalstaatsanwältin beim Obersten Gerichtshof ( TSJ) die Annullierung der verfassungswidrigen Entscheidung des Wahlrates (CNE) angeordnet…..nicht gebeten ! Wenn sich der TSJ dieser Entscheidung widersetzt, was höchstwahrscheinlich so sein wird,kann Art.350 in Kraft treten.Das heisst die Nicht Anerkennung des TSJ ,wegen Verfassungswidrigem Handeln.Hoffentlich bleibt sie konsequent.

  3. 3
    gringo

    Gleich mal die Mafiosi einlochen

  4. El Aissami bildet sich offensichtlich noch immer ein, er könnte die gegenwärtig laufende Entwicklung überleben. Ich schätze, seine Chancen, in Freiheit alt zu werden, als sehr schlecht ein. Und im Knast stirbt es sich noch schneller.

  5. Mit Drohungen und Repressalien,haben sie schon Jahre regiert.Aber ewig wird dieses Rezept auch nicht funktionieren! Laut Verfassung, welche ja noch um,s Überleben ringt, kann nur die Nationalversammlung den Generalstaatsanwalt absetzen.

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