Eine in Chile verhängte Haftstrafe gegen den früheren Arzt der Sektensiedlung Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, wegen Beihilfe zu sexuellem Missbrauch kann in Deutschland vollstreckt werden. Das hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld entschieden.
„Die Kammer hat die ausländische Sanktion in eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag umgewandelt“, teilte das Gericht am Montag mit. Damit entsprachen die Richter einem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der Anwalt von Hopp kündigte Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts an.
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