Millionen-Entschädigung für Opfer der Airbus-Tragödie in Brasilien

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Ein Airbus A 320 der brasilianischen Fluggesellschaft TAM Linhas Aéreas ist am 17. Juli 2007 um 18:50 Uhr Ortszeit (23:50 Uhr MESZ) bei der Landung auf dem Flughafen São Paulo-Congonhas verunglückt (Foto: LATAM)
Datum: 12. Dezember 2017
Uhrzeit: 14:20 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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Ein Airbus A 320 der brasilianischen Fluggesellschaft TAM Linhas Aéreas ist am 17. Juli 2007 um 18:50 Uhr Ortszeit (23:50 Uhr MESZ) bei der Landung auf dem Flughafen São Paulo-Congonhas verunglückt. Flug 3054 (JJ 3054) befand sich nach dem erfolgreichen Aufsetzen auf die Landebahn beim Abbremsen und rutschte durch Aquaplaning unkontrolliert über die Landebahn. Die Maschine kollidierte mit einem Luftfrachtgebäude der TAM, beim Unfall kamen insgesamt 199 Menschen ums Leben. Am Montag (11. Dezember 2017) bestätigte ein Anwalt der Opfer, dass der europäische Flugzeughersteller einen Teil der Familien der 199 Opfer mehr als 9,1 Millionen US-Dollar Entschädigung zahlen wird.

Demnach wurde ein im November ohne öffentliche Verbreitung unterzeichnetes Abkommen von einem Richter des Gerichtshofs von Rio de Janeiro genehmigt. Das Unternehmen bestätigte, mit den Opfern „Vereinbarungen“ getroffen zu haben, schloss jedoch aus, dass die Tragödie auf Mängel des Fluggeräts zurückzuführen sei und weigerte sich, die gewährten Beträge im Detail anzugeben.

„Kein Betrag wird den Schaden den diese Familien erleiden mussten kompensieren, aber ich denke, es ist ein Sieg für alle von ihnen und es ist eine viel höhere Entschädigung für diese Art von Fällen die es bisher innerhalb der brasilianischen Justiz je gegeben hat“, so Anwältin Gabriela Ristow.

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  1. Der Unfall ist durch Aquaplaning allein nicht zu erklären. Das würde sonst auf diesem Flughafen am laufenden Band passieren. Nach dem Untersuchungsbericht von damals zu urteilen, war komplettes Versagen der Piloten die Hauptursache.

    Die Entschädigung durch Airbus Industries halte ich für eine noble Geste. Doch stünde hier eher die Airline in der Pflicht.

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