Fußball-WM 2018: Bundesumweltministerin Hendricks ermöglicht „Public Viewing“

neymar

Superstar Neymar ist Schlüsselspieler der „Seleção“ (Foto: Neymar)
Datum: 21. Februar 2018
Uhrzeit: 14:15 Uhr
Ressorts: Lateinamerika, Sport
Leserecho: 2 Kommentare
Autor: Redaktion
Sprachkurs Spanisch (Südamerika)

Die öffentliche Übertragung der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft kann auch in diesem Sommer wieder über die üblichen Ruhezeiten hinausgehen. Die Fans können die Spiele auch am späten Abend und zu Beginn der Nacht im Freien auf Großleinwänden verfolgen. Das Bundeskabinett beschloss dazu heute eine vom Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung, die für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln vorsieht.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu Welt- und -Europameisterschaften einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt. Darum haben wir jetzt eine Verordnung vorgelegt, die das sogenannte Public Viewing ermöglicht und gleichzeitig einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner vorsieht. Über die Genehmigung im konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden.“

Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die in der Regel geltenden Lärmschutzstandards bei Spielen, die am späten Abend und in den ersten Nachtstunden übertragen werden, an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen sie im Einzelfall abwägen zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Es müssen neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung folgt mit der Ausnahmeregelung einer Bitte der Länder. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.

WM 2018: Teilnehmer aus Nord- und Mittelamerika:

Mexiko
Costa Rica
Panama
Brasilien
Uruguay
Argentinien
Kolumbien
Peru

P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!

© 2009 - 2024 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das Kontaktformular verwenden.

Dies könnte Sie auch interessieren

Kommentarbereich

Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.
  1. 1
    Nepomuk

    Hallo liebe Blogbetreiber,

    der Begriff „Public Viewing“ kommt aus den USA.
    Von „Pubic Viewing“ spricht man, wenn Zuschauer an einer Hinrichtung teilnehmen (Vergasung, elektrischer Stuhl etc.)
    Meint Ihr das wirklich?

Diese News ist älter als 14 Tage und kann nicht mehr kommentiert werden!