Grabsteine aus Kinderarbeit verbieten

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Nach diversen Studien ist gesichert davon auszugehen, dass Zehntausende von Kindern im Naturstein-Sektor arbeiten (Foto: Prefeitura Municipal de Vitória)
Datum: 06. April 2018
Uhrzeit: 01:51 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Das in NRW gesetzlich verankerte Aufstellungsverbot für Grabsteine aus Ländern, in denen ausbeuterische Kinderarbeit vorherrscht, muss jetzt auch konsequent umgesetzt werden. So das Fazit von Prof. Dr. Walter Eberlei von der Hochschule Düsseldorf (HSD), dessen Buch „Grabsteine aus Kinderhand“ soeben veröffentlicht wurde. Die Studie präsentiert die Ergebnisse einer Studie über Kinderarbeit im Natursteinsektor wichtiger Lieferländer für Deutschland. Demnach besteht bei Steinen aus Indien, Vietnam und den Philippinen gesicherte Erkenntnis über Kinderarbeit im Natursteinsektor, in China ist sie sehr wahrscheinlich. Mehr als die Hälfte aller Grabsteine, die in Deutschland aufgestellt werden, stammen aus Indien und China.

Der nordrhein-westfälische Landtag hatte 2014 das NRW-Bestattungsgesetz geändert und die Aufstellung von Grabsteinen aus Ländern verboten, in deren Natursteinsektor gegen die völkerrechtliche ILO-Konvention gegen ausbeuterische Kinderarbeit verstoßen wird. Steine aus solchen Ländern dürfen nur Verwendung finden, wenn sie als kinderarbeitsfrei zertifiziert wurden. Die Umsetzung des Gesetzes wurde aber per Verordnung ausgesetzt, weil Unklarheit darüber bestand, für welche Lieferländer die Zertifizierungspflicht gelten solle. Die Studie des HSD-Politikwissenschaftlers beseitigt diese Unklarheit.

Nach neuesten Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO/ILO) sind weltweit über 150 Millionen Kinder gezwungen zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, knapp die Hälfte davon unter schlimmsten Bedingungen, die gemäß ILO Konvention 182 verboten sind. Kinderarbeit in Steinbrüchen und Minen wurden von der ILO in besonderer Weise geächtet. Offizielle Statistiken für diesen Bereich gibt es deshalb nicht. Nach diversen Studien ist gesichert davon auszugehen, dass Zehntausende von Kindern im Naturstein-Sektor arbeiten, vermutlich geht die Zahl in die Hunderttausende. Deutschland hat die ILO-Konvention 182 ratifiziert, sie verpflichtet die Gesetzgeber in Deutschland damit, alle möglichen Maßnahmen zur Verhinderung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit zu ergreifen.

Nicht nur in NRW wird über ein Verbot von Grabsteinen aus Indien und anderen Ländern diskutiert. Aktuell novellieren sowohl der Landtag in Niedersachsen als auch der Landtag in Hessen ihre Friedhofs- oder Bestattungsgesetze und wollen dort entsprechende Regelungen aufnehmen. In Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und dem Saarland gibt es bereits entsprechende gesetzliche Vorschriften. Professor Eberlei: „Alle Bundesländer sind verpflichtet, die von Deutschland ratifizierte völkerrechtliche Konvention gegen Kinderarbeit in ihre Gesetze umzusetzen.“

Das nun veröffentlichte Buch zum Thema enthält ausführliche Länderanalysen zu Indien, China, Vietnam, den Philippinen und Brasilien sowie zusammenfassende Auswertungen. Ein zehnköpfiges Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, auch aus betroffenen Lieferländern, hat an der Studie mitgewirkt. Auftraggeber für die Forschung war die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.

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