Europäische Union: Reisegenehmigung für Reisende ohne Visumpflicht

zoll-1

Als eine von 28 Zollverwaltungen in der Europäischen Union ist die deutsche Zollverwaltung weltweit vernetzt (Foto: ZollDeutschland)
Datum: 05. Juli 2018
Uhrzeit: 14:31 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
Sprachkurs Spanisch (Südamerika)

Nicht-EU-Bürger, die von der Visumpflicht befreit sind, müssen vor der Einreise in die EU eine Reisegenehmigung einholen. Dies hat das Parlament heute beschlossen. Das neue Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) soll 2021 in Kraft treten. Reisenden, mit deren Einreise ein Sicherheitsrisiko, ein Risiko der illegalen Einwanderung oder ein hohes Epidemierisiko verbunden ist, wird die Einreise verweigert.

Staatsangehörige aus mehr als 60 Ländern und Hoheitsgebieten, die visafrei in die EU einreisen können, müssen vor ihrer geplanten Einreise ein elektronisches Formular ausfüllen, das persönlichen Angaben enthält (etwa Name, Geburtstag und -ort, Geschlecht und Nationalität), Informationen zum Reisedokument (Gültigkeit, ausstellendes Land), Heimatadresse und Kontaktinformation, sowie das europäische Land, in das zuerst eingereist werden soll.

Die Reisegenehmigung kostet sieben Euro und ist drei Jahre gültig oder bis zum Ablauf des Reisedokuments. Für Reisende und 18 und über 70 Jahren ist sie kostenfrei.

Fragen zu Vorstrafen und Reisen in Konfliktgebiete

Informieren müssen Antragsteller die Behörden auch über Verurteilungen wegen schwerer Kriminalität (etwa Terrorismus, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Menschenhandel oder Drogenbesitz, Mord und Vergewaltigung), über Aufenthalte in Kriegs- oder Konfliktgebieten oder über eine frühere behördliche Entscheidung, das Land zu verlassen. All diese Information beziehen sich auf die vergangenen zehn Jahre. Im Fall einer terroristischen Straftat wird dieser Zeitraum auf die letzten 20 Jahre ausgedehnt und es werden zusätzliche Informationen zu Zeitpunkt und Land, in dem das Urteil gesprochen wurde, abgefragt.

Zusätzliche Überprüfungen um potentielles Risiko einzuschätzen

Alle angegebenen Informationen werden mit allen relevanten Datenbanken abgeglichen, um zu verifizieren, ob beispielsweise das Reisedokument als verloren oder gestohlen gemeldet wurde oder ob ein Haftbefehl vorliegt. Die überwiegende Mehrheit der Reisenden wird nach dem Ausfüllen des Formulars sofort eine positive Antwort erhalten

Sollte es bei der Überprüfung der Dokumente einen oder mehrere Treffer geben, oder sollten positive Angaben gemacht werden zu den Fragen zu Vorstrafen, Reisen in Konfliktgebiete oder Anweisungen, das Land zu verlassen, werden die Daten manuell überprüft und das Sicherheitsrisiko, das Risiko der illegalen Einwanderung oder das Epidemierisiko individuell beurteilt.

Nächste Schritte

Die Verordnung wurde mit 494 Stimmen angenommen, bei 115 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen. Das Gesetz muss nun noch formell vom EU-Ministerrat verabschiedet und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. ETIAS soll dann ab 2021 angewendet werden.

P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!

© 2009 - 2024 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das Kontaktformular verwenden.

Dies könnte Sie auch interessieren

Kommentarbereich

Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.

Leider kein Kommentar vorhanden!

Diese News ist älter als 14 Tage und kann nicht mehr kommentiert werden!