Gestern haben laut einer Mitteilung des Bundesamtes für Migration, der Schweizer Botschafter in Venezuela, Armin Ritz, in dessen Zuständigkeit auch Guyana liegt, und Odeen Ishmael, Guyanischer Botschafter in Venezuela, in Caracas ein Abkommen über die Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses unterzeichnet.
Mit der Inkraftsetzung des Abkommens 30 Tage nach der Unterzeichnung können Staatsangehörige beider Vertragsparteien, die einen gültigen nationalen Diplomaten- oder Dienstpass besitzen und Mitglied einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung ihres Staates sind, ohne Visum in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei einreisen und sich dort während der Dauer ihrer Funktion ohne Visum aufhalten.
Von der Visumpflicht befreit sind auch Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen nationalen Diplomaten- oder Dienstpasses, die in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei einreisen und sich dort während höchstens 90 Tagen aufhalten, um an einer Sitzung oder Konferenz teilzunehmen.
Vor der Schengen-Assoziierung der Schweiz am 12. Dezember 2008 konnten alle Staatsangehörige Guyanas, des kleinen Nachbarstaates von Brasilien, visumfrei in die Schweiz einreisen. In Folge der Übernahme der schengenweit harmonisierten Bestimmungen für Kurzzeitvisa musste die Schweiz die allgemeine Visumpflicht wieder einführen. Die Visa-Bestimmungen für Inhaberinnen und Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen kann die Schweiz hingegen weiterhin selbständig festlegen und entsprechende bilaterale Abkommen abschliessen. Die Erhöhung der Reisefreiheit für diese Personengruppe fördert die internationale Zusammenarbeit und stärkt die Position der Schweiz als Standort internationaler Organisationen.
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