Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen in Venezuela stehen heute (29.) im Mittelpunkt der Tagesordnung der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte (IACHR). In einer für die Öffentlichkeit geschlossen Sitzung werden Berichte von verschiedenen NGOs über die aktuelle Lage im Nachbarstaat von Brasilien diskutiert.
Die Kommission, eine autonome Einrichtung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), betrachtet auf Antrag mehrerer Verbände die Situation des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Venezuela. Der Schwerpunkt wird dabei auf den Auswirkungen des eingeräumten Ermächtigungsgesetzes auf die Menschenrechte in Venezuela liegen. Dieses am 17. Dezember von der Nationalversammlung (Parlament) genehmigten Gesetzes gewährt Präsident Hugo Chávez Sondervollmachten für 18 Monate, ohne parlamentarische Kontrolle.
Das Gesetz wurde von der venezolanischen Opposition, verschiedener Menschenrechtsorganisationen und vom Generalsekretär der OAS, José Miguel Insulza, mehrfach kritisiert. Die Kommission wird sich ebenfalls mit Beschwerden verschiedener Organisationen über die Lage von Menschenrechtsverletzungen in Guatemala, Ecuador und Peru befassen. Die IAKMR wurde 1959 gegründet und hielt ihr erstes Meeting im folgendem Jahr. Der erste Vor-Ort-Besuch zum Untersuchen der Situation der Menschenrechte in einem der OAS-Mitgliederstaaten erfolgte 1961 in der Dominikanischen Republik.
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