Guatemala: Justiz lehnt Kandidatur von Ex-First-Lady ab

Datum: 30. Juni 2011
Uhrzeit: 06:30 Uhr
Ressorts: Guatemala
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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Der Oberste Gerichtshof Guatemalas hat am Mittwoch (29.) die Präsidentschaftskandidatur der früheren First Lady Sandra Torres Casanova für ungültig erklärt. Sandra Torres hatte sich Ende März von Staatschef Álvaro Colom Caballeros scheiden lassen.

Die 52-Jährige wollte sich durch ihre Scheidung eine Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen im September ermöglichen. Die Verfassung Guatemalas verbietet den nächsten Familienangehörigen des Präsidenten bei der Wahl anzutreten. Der Richter des Obersten Gerichtshofes gab keine Erklärung zu seiner Entscheidung bekannt. Der Generalsekretär der Regierungspartei kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

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  1. 1
    Angiven

    Hervorragend!! Es war auch Zeit diesen machtgeilen und korrupten Al. mal
    Einhalt zu gebieten.Ein Bravo an den obersten Gerichtshof.

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