El Salvador: Haftbefehle im Massaker an der Jesuitenuniversität

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Datum: 31. Juli 2011
Uhrzeit: 11:32 Uhr
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► Kare Worte von Seiten der US-Regierung

Am 28. Juli stellte die Regierung der USA jedwede Hilfe und Kooperation in Aussicht, um jene 19 Militärangehörigen, die von einem spanischen Gericht des Mordes an sechs Jesuiten, einer Hausangestellten und deren Tochter am 16. November 1989 beschuldigt werden, vor Gericht zu bringen. Inzwischen liegen bei der Interpol internationale Haftbefehle der „Alarmstufe Rot“ gegen 19 damals verantwortliche hohe Militärs. Alarmstufe Rot bedeutet, dass solche Haftbefehle von der Interpol in jedem Teil der Welt vollzogen werden müssen.

Die klaren Worte von Seiten der US-Regierung sind das Ergebnis eines Briefes von vier einflussreichen Senatoren, darunter John Kerry, vom 11. Juli. Darin fordern sie die Regierung von Obama auf, alles zu unternehmen, um die Beschuldigten des Massakers an der Jesuitenuniversität der Gerichtsbarkeit zuzuführen. Einige der Beschuldigten leben offenbar in den USA, nämlich der Ex-General und damalige stellvertretende Minister für öffentliche Sicherheit Heriberto Inocente Montano und der ehemalige Leutnant des Geheimdienstes Héctor Cuenca Ocampo.

Beide stehen auf der Liste des spanischen Richters Eloy Velasco, der den Fall in einem spanischen Gericht verhandelt, weil fünf der sechs ermordeten Jesuiten spanische Staatsbürger waren. Eingebracht wurde der Fall dort vor drei Jahren vom Centro para la Justicia y la Responsabilidad (CJA). Ende Mai stellte Velasco die Haftbefehle gegen 19 ehemalige Militärs aus. Die Anklage lautet auf achtfachen terroristischen Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, was nach allgemeinen Rechtsvorstellungen nicht amnestiert werden kann und auch nicht verjährt.

Am 26. Juli verstich die Frist, innerhalb derer sich die 19 Beschuldigten dem spanischen Gericht hätten stellen sollen. Die Beschuldigten machten dies nicht, weil sie die vom spanischen Richter dargelegten Haftgründe für ungesetzlich erachten. Jetzt fürchten sie einen Haftbefehl der Alarmstufe Rot, der eine sofortige Verhaftung durch die salvadorianische Polizei zu Folge haben würde. Daher hat der Rechtsvertreter der Beschuldigten jetzt bei Obersten Gerichtshof El Salvadors den Schutz vor willkürlicher Verhaftung (Habeas Corpus) beantragt, um eine Verhaftung der Ex-Militärs zu verhindern. Außerdem forderte der Anwalt in einem Brief an den zuständigen Offizier der Polizei (PNC), von einer Verhaftung seiner Mandanten abzusehen, sollte ein Haftbefehl der Alarmstufe Rot eintreffen. Ein anderer Anwalt der Beschuldigten berief sich auf das Pronzip, dass seine Mandanten sich bereits einmal für das Verbrechen vor Gericht verantworten mussten und dass niemand für ein und dasselbe Verbrechen zwei Mal verhaftet und vor Gericht gestellt werden dürfe.

1991 mussten sich neun Militärs wegen der Morde an der Jesuitenuniversität vor einem salvadoriansichen Gericht verantworten. Allerdings wurden damals nur zwei schuldig gesprochen, die übrigen wurden freigesprochen. Oberst Guillermo Benavides y Leutnant Yusshy Mendoza wurden für schuldig befunden, zwei Jahre später aber duch das Amnestiegesetz pardoniert. Dieses unter Präsident Cristiani 1993 von der rechten Mehrheit im Parlament verabschiedete Gesetz schützt alle, die während des bewaffneten Konflikts 1980-1992 Verbrechen gegen Menschlichkeit begangen haben, Militärs wie Angehörige der Guerilla.

Für den Leister des Menschenrechtsinstituts der Jesuitenuniversität UCA, Benjamín Cuellar, waren diese Schritte zu erwarten. Der Chef der Polizei, Carlos Ascencio, berief sich in einer Stellungnahme auf das Gesetz, das “unser Land umsetzen” werde. Cuellar befürchtet allerdings, dass auch dieses Mal das Recht nicht angewendet werden kann, weil das Oberste Gericht eine Auslieferung ablehne und sich damit auf die Seite der Täter und nicht der Opfer stelle. “Hier ist das immer so, das Justizsystem schützt die Kriminellen. Daher liegt der Fall jetzt auch in Spanien, weil sich hier [in El Salvador] niemand verpflichtet fühlt, etwas zu tun”, so Cuellar.

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