„Pleite von Thomas-Cook“: Auch Ferienflieger Condor betroffen – Update

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Der Ferienflieger Condor darf Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht mehr an ihr Reiseziel bringen (Foto: Latinapress)
Datum: 23. September 2019
Uhrzeit: 13:33 Uhr
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Autor: Redaktion
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Die Pleite des Branchen-Riesen „Thomas Cook“ hat in Europa viele Passagiere ins Reise-Chaos gestürzt. In der Nacht zum Montag hatte der älteste Touristikkonzern der Welt mitgeteilt, man habe keine Alternative gehabt, als mit sofortiger Wirkung das Konkursverfahren einzuleiten. Davon ist auch der Ferienflieger „Condor“ betroffen. Um den Flugbetrieb zu gewährleisten, beantragte Condor bei der Bundesregierung einen Überbrückungskredit. Laut einem Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums prüft die Bundesregierung den Antrag der deutschen Tochter Condor auf einen Überbrückungskredit. Noch sei hier keine Entscheidung getroffen, Berlin arbeite aber „mit Hochdruck“ daran. Ebenfalls teilte die Landesregierung in Hessen (Sitz von Condor) mit, sie sei bereits in Gesprächen mit dem Unternehmen über eine mögliche Unterstützung. Das Unternehmen selbst gab am Montag (23.) bekannt:

„Alle Condor Flüge (DE Flugnummer) finden planmäßig statt. Hinweis für Gäste, die eine Reise mit Thomas Cook, Neckermann, Oeger Tours, Air Marin und Bucher Reisen gebucht haben: Condor wurde von Ihrem Reiseveranstalter informiert, dass eine Gewährleistung zur Durchführung Ihrer Reise heute und morgen nicht gegeben ist. Wir dürfen Sie daher für Ihren Flug ins Zielgebiet nicht annehmen, was uns außerordentlich leid tut. Den Rückflug können Thomas Cook Pauschalreisegäste wie geplant antreten.

Thomas Cook wird sich mit allen Gästen direkt in Verbindung setzen, deren Abreise für heute (23. September) oder morgen (24. September) geplant ist. Wenn Sie sich einen von Ihrer Pauschalreise losgelösten Flug kaufen möchten, wenden Sie sich bitte an den Condor Serviceschalter an Ihrem Flughafen oder besuchen Sie die Condor Website.

Update

Der Bund der Steuerzahler hat sich gegen staatliche Hilfen für den Ferienflieger Condor im Zuge der Thomas-Cook-Pleite gewandt und argumentiert, dass der Steuerzahler nicht zu einer Art letzter Instanz der Versicherung werden darf. Laut Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbunds, ist es zudem „viel zu früh“, bereits jetzt über Liquiditätshilfen zu sprechen.

Update, 24. September

Die Insolvenz der Thomas Cook Group plc in London hat auch Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der deutschen Reiseveranstalter Thomas Cook, Neckermann, Oeger Tours, Air Marin und Bucher Reisen. Wie alle anderen Fluggesellschaften wurde auch Condor von diesen Reiseveranstaltern informiert, dass Reisende, die ihre Pauschalreise bei diesen Veranstaltern gebucht haben, bis einschließlich 26. September 2019 nicht befördert werden dürfen. Den Rückflug können Thomas Cook-Pauschalreisegäste wie geplant antreten. Die Partei „Die Grünen“ gab bekannt: „Nach der Pleite von Thomas Cook ist die oberste Priorität, dafür zu sorgen, dass die Urlauberinnen und Urlauber sicher nach Hause kommen. Das muss die Thomas-Cook-Gruppe sicherstellen und gegebenenfalls auch die Bundesregierung. Es hat sich gezeigt, dass die Absicherungssumme lange nicht ausreicht. Und das war den Branchenverbänden und der Bundesregierung seit längerem bekannt. Wir haben deshalb bereits vor Monaten beantragt, dass die Absicherungssumme auf 300 Millionen Euro erhöht wird. Dieser Antrag ist diesen Donnerstag im Plenum. Ich erwarte angesichts der Aktualität der Situation von allen Fraktionen, dass sie diesem Antrag zustimmen“, so Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender.

wird aktualisiert

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