Brasilien – USA: Vereinbarung zur Nutzung der Startbasis Alcântara – Update

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Die Vereinigten Staaten hatten schon immer Interesse am brasilianischen Weltraumbahnhof (Foto: Centro de Lançamento de Alcântara)
Datum: 23. Oktober 2019
Uhrzeit: 11:18 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Zu Beginn des Jahres hatte die brasilianische Regierung bekannt gegeben, den USA ihren Weltraumbahnhof „Centro de Lançamento de Alcântara“ (CLA) in der Nähe der Kleinstadt Alcântara im Norden des Bundesstaates Maranhão zur Verfügung stellen zu wollen. Anfang März unterzeichnete der brasilianische Präsident Jair Messias Bolsonaro ein Abkommen zur Nutzung der Einrichtung durch die USA. Nach seinen Worten können von der Alcântara-Basis in Maranhão „US-Satelliten zu friedlichen/kommerziellen Zwecken“ starten. Die Vereinbarung beinhaltet eine „technologische Absicherung“ in der festgelegt wird, dass nur von den US-Behörden benannte Personen Zugang zur Bereichen erhalten, die US-amerikanische Technologie verwenden. Die Vereinigten Staaten beherrschen achtzig Prozent des Weltraummarktes und befürchten Spionage. Auf der anderen Seite erhält Brasilien eine Zahlung für die Nutzung der Fläche. Die brasilianische Regierung plant die Unterzeichnung ähnlicher Abkommen mit anderen Ländern wie Japan und Indien.

Am Dienstagabend (22.) Ortszeit hat das Plenum des Repräsentantenhauses das im März dieses Jahres unterzeichnete Abkommen zwischen Brasilien und den Vereinigten Staaten über die Nutzung der Alcantara -Startbasis gebilligt. Die Zustimmung geht nun zur endgültigen Genehmigung an den Senat. Wenn dieser zustimmt, wird das Abkommen Brasilien den Eintritt in einen Markt ermöglichen, der sich nach Angaben der US-Luftfahrtbehörde im Jahr 2017 weltweit auf rund drei Milliarden US-Dollar belaufen hat.

Update, 13. November

Das Abkommen zwischen Brasilien und den Vereinigten Staaten, das es den Amerikanern ermöglicht Satelliten und Raketen von der Alcântara-Basis in Maranhão aus zu starten, wurde am Dienstag (12. Dezember) vom Senat genehmigt und wird in Kürze als „Gesetzes-Dekret“ verkündet.

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