Ein französisches Gericht hat am Donnerstag (21.) Airbus und Air France wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Flugzeugabsturz des Fluges Rio-Paris, bei dem 2009 228 Menschen ums Leben kamen, für schuldig befunden. Das Urteil stellt den jüngsten Meilenstein in einem langwierigen Rechtsstreit dar, an dem zwei der bekanntesten Unternehmen Frankreichs sowie Angehörige der Opfer – überwiegend aus Frankreich, Brasilien und Deutschland – beteiligt sind. Das Gericht verurteilte die Unternehmen zur Zahlung der Höchststrafe für fahrlässige Tötung durch Unternehmen, jeweils 225.000 € (261.720 US$), und gab damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft während des achtwöchigen Prozesses statt. Angehörige von Passagieren und Besatzungsmitgliedern verfolgten den Prozess, der einen 17-jährigen Rechtsstreit um die Verantwortlichkeiten für die schwerste Flugkatastrophe Frankreichs beendet.
Die Geldstrafen wurden von den Angehörigen als symbolisch angesehen, da sie nur einen kleinen Teil des Umsatzes der Unternehmen ausmachen. Dennoch erklärten Opfergruppen, dass das Urteil eine Anerkennung des Leids darstelle, das sie erdulden mussten. Französische Anwälte rechnen noch mit weiteren Berufungen vor dem höchsten Gericht des Landes, was den Fall um einige Jahre verlängern könnte.
„Warnung“
Die Blackboxen bestätigten die Unfallursache: das Einfrieren der Pitot-Sonden, die die Fluggeschwindigkeit im Außenbereich messen, während der A330 in großer Höhe in einem schwierigen Wettergebiet nahe dem Äquator flog. Für die Staatsanwaltschaft sind die Versäumnisse von Airbus und Air France „eindeutig“ und „haben zweifellos dazu beigetragen, dass sich der Flugzeugabsturz ereignete“. Airbus wird vorgeworfen, die Schwere der Mängel an den Pitot-Sonden unterschätzt und nicht alle notwendigen Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Fluggesellschaften, die das System nutzten, unverzüglich zu informieren. Air France wird vorgeworfen, den Piloten keine angemessene Schulung zu Vereisungssituationen der Pitot-Sonden angeboten und ihre Besatzungen nicht ausreichend informiert zu haben.
„Dieses Urteil wird Schande und Ansehensverlust über die beiden Unternehmen bringen und sollte als Warnung dienen“, betonte Staatsanwalt Rodolphe Juy-Birmann im November an der Seite seiner Kollegin Agnès Labreuil. Im erstinstanzlichen Verfahren wurden die Unternehmen freigesprochen, da das Gericht der Ansicht war, dass zwar „Unachtsamkeiten“ und „Fahrlässigkeiten“ vorlagen, „jedoch kein sicherer Kausalzusammenhang“ mit dem Unfall nachgewiesen werden konnte.







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