Das Bildungsministerium der Dominikanischen Republik hat eine neue Regelung eingeführt, die ein vollständiges Handyverbot in der Vorschule, Einschränkungen in der Grundschule sowie eine regulierte und beaufsichtigte Nutzung in der Sekundarstufe vorsieht und für alle öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen des Landes gilt. Die Bestimmung, die am Mittwoch (27.) durch den Ministerialerlass 011-2026 in Kraft trat, wurde von Minister Luis Miguel De Camps als Teil einer nationalen Strategie angekündigt, um das Wohlergehen und die ganzheitliche Entwicklung der Schüler im digitalen Bereich zu gewährleisten. Laut dem Ministerium zielt das absolute Verbot von Mobiltelefonen in der Vorschule darauf ab, die frühkindliche Entwicklung zu schützen und Ablenkungen oder unnötige Konfrontationen mit Technologie im frühen Alter zu vermeiden. „Wir legen klare Richtlinien für die einzelnen Stufen fest: ein vollständiges Verbot in der Vorschule, um die frühkindliche Entwicklung zu schützen“, erklärte De Camps bei der Bekanntgabe der neuen Richtlinie.
Das Ziel besteht laut Ministerium darin, die Bildschirmzeit zu reduzieren und die aktive Teilnahme am Unterricht zu fördern, wodurch die Präsenzdynamik und die Entwicklung sozialer Kompetenzen gestärkt werden sollen. Für die Sekundarstufe sieht die Verordnung eine regulierte und beaufsichtigte Nutzung mobiler Geräte vor, wobei die pädagogischen Kriterien von jeder Bildungseinrichtung festgelegt werden und unter ständiger Überwachung durch das Lehrpersonal stehen. Das Ministerium betonte, dass Technologie als Hilfsmittel zum Lernen eingesetzt werden muss, ohne die Aufmerksamkeit, das Miteinander und das Schulklima zu beeinträchtigen. „Technologie soll das Lernen fördern, nicht das Miteinander oder die Aufmerksamkeit beeinträchtigen“, erklärte De Camps über seinen offiziellen Account auf X und betonte gleichzeitig, wie wichtig es sei, „stets das ganzheitliche Wohlbefinden der Schüler in den Vordergrund zu stellen“.
Schutz der Privatsphäre und Prävention digitaler Gewalt an Schulen
Zusätzlich zu diesen Bestimmungen verpflichtet die Verordnung jede Schule, in Absprache mit Lehrkräften, Familien und Schülern interne Protokolle für die Nutzung von Geräten zu entwickeln. Diese Protokolle müssen Teil der Schulordnung sein und den nationalen Richtlinien entsprechen, um die wirksame Umsetzung der Richtlinie auf allen Ebenen zu gewährleisten. Die Departementsverordnung 011-2026 enthält zudem Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten innerhalb der Bildungsgemeinschaft. Die Aufzeichnung oder Verbreitung von Bildern, Videos oder Audioaufnahmen von Schülern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal ohne ausdrückliche Zustimmung ist verboten, und es werden Präventivmaßnahmen gegen Cybermobbing und andere Formen digitaler Gewalt festgelegt.
Das Ministerium stellte klar, dass Ausnahmen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten, die technologische Hilfsmittel zur Unterstützung ihres Lernens oder zur Barrierefreiheit nutzen dürfen, stets unter Aufsicht und unter Einhaltung der festgelegten Protokolle. Die neue Regelung ist Teil einer nationalen Strategie zur Stärkung des verantwortungsvollen digitalen Miteinanders und zur Vorbereitung der Schüler auf die Herausforderungen von Technologie und künstlicher Intelligenz, ohne dabei die ethische und menschliche Bildung zu vernachlässigen.
Das Ministerium kündigte an, dass die Richtlinie von Schulungsprogrammen für Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeiter und Familien zum verantwortungsvollen Umgang mit Technologie und zum Datenschutz begleitet wird.







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