ach einem mangelhaften Verfahren haben zivilgesellschaftliche Organisationen aus mehreren Ländern ein Mediationsangebot der Deutschen Nationalen Kontaktstelle (NKS) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen abgelehnt. Die NKS hatte zuvor zentrale Punkte ihrer Beschwerde gegen den Agrarchemiekonzern Bayer zurückgewiesen. Die Beschwerde dokumentiert schwerwiegende Menschenrechts- und Umweltschäden durch Bayers Geschäftsmodell für glyphosathaltige Pestizide und gentechnisch veränderte Sojabohnen in Südamerika – und doch entgeht das Unternehmen jeder Verantwortung.
Im April 2024 hatte ein Bündnis von sechs Organisationen – Centro de Estudios Legales y Sociales (CELS, Argentinien), Terra de Direitos (Brasilien), BASE-IS (Paraguay), Fundación TIERRA (Bolivien), Misereor und das European Center for Constitution and Human Rights (ECCHR) – die OECD-Beschwerde eingereicht. Dieser Mechanismus ermöglicht es den Nationalen OECD-Kontaktpunkten, die Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu prüfen und als außergerichtliche Beschwerdemechanismen zu fungieren. Die Beschwerde dokumentiert schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Kontamination von Wasser und Nahrungsmitteln, Entwaldung sowie Landkonflikte, die lokale Gemeinschaften in den von Bayers Geschäftsmodell betroffenen Gebieten erleben.
Nach mehr als zwei Jahren Verzögerung stellte die NKS das Verfahren nun ein. In ihrer Abschlusserklärung erkannte sie zwar an, dass ein Zusammenhang zwischen Bayers Produkten und den in der Beschwerde dokumentierten negativen Auswirkungen nicht auszuschließen ist, verweigerte jedoch jede Auseinandersetzung mit den Verletzungen der Rechte der betroffenen Gemeinschaften auf Gesundheit, Nahrung, Land, Wasser und eine gesunde Umwelt. Auf dieser Grundlage bot die NKS dennoch eine Mediation zwischen den Organisationen und Bayer an – beschränkt allein auf Bayers allgemeine Sorgfaltspflichten, ohne die konkreten Schäden der betroffenen Gemeinschaften zu berücksichtigen.
„Wir lehnen die Mediation ab, weil die Diskussion abstrakter Richtlinien nichts an der Lage der Menschen ändert, die noch immer unrechtmäßig ihr Land verlieren und durch die eingesetzten Pestizide von Bayer schwer erkranken. Eine Mediation zu diesen Bedingungen hätte Bayer lediglich ermöglicht, die betroffenen Gemeinschaften für ihr Konzern-Greenwashing zu instrumentalisieren, statt echte Veränderungen zu bewirken“, erklärt Silvia Rojas Castro, Senior Legal Advisor beim ECCHR . „Die Verstöße und negativen Auswirkungen für die Gemeinschaften gehen unvermindert weiter. Bayers Sorgfaltspflichten haben sich als nachweislich wirkungslos erwiesen, dennoch weigert sich das Unternehmen, Verantwortung zu übernehmen“, sagt Daisy Ribeiro, Anwältin der brasilianischen Menschenrechtsorganisation Terra de Direitos.
Im Laufe des Beschwerdeverfahrens versuchte Bayer wiederholt, betroffene Gemeinschaften außerhalb des offiziellen Verfahrens zu kontaktieren – und so einer formellen Feststellung von Verantwortung nach den OECD-Leitsätzen zu entgehen. Die beschwerdeführenden Organisationen stellten klar, dass nur der Beschwerdemechanismus der NKS den geeigneten Rahmen für einen ernsthaften Dialog darstellt. Umso überraschender war es, dass die NKS nach Ablehnung des Vermittlungsangebots beide Seiten zu informellen Gesprächen aufrief. Die Organisationen lehnten auch das ab – denn solche Gespräche hätten genau das geliefert, worauf Bayer von Beginn an hingearbeitet hatte: ein Austausch ohne formale Verbindlichkeit und Folgen.
Dringender Handlungsbedarf für verbindliche Gesetze
Die Entscheidung der nationalen OECD-Kontaktstelle zeigt einmal mehr das systemische Versagen bestehender sogenannter Soft-Law-Mechanismen. „Unverbindliche Regelungen schaffen keinen effektiven Zugang zu Gerechtigkeit für Gemeinschaften im Globalen Süden, die von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen betroffen sind“, sagt Sarah Schneider, Expertin für Landwirtschaft und Welternährung bei Misereor . „Statt Verantwortung einzufordern, legt die deutsche OECD-Kontaktstelle den Betroffenen eine unverhältnismäßig hohe Beweislast auf und trifft erst nach zwei Jahren eine Entscheidung, die die Interessen des Konzerns über die Menschenrechte stellt, während die schweren Menschenrechtsverletzungen in den betroffenen Ländern unverändert weitergehen.”
Der Fall verdeutlicht: Verbindliche Sorgfaltspflichtengesetze für die gesamte Wertschöpfungskette sind dringend nötig. UN-Expert*innen fordern bereits strengere Regeln im Agrarsektor, um die Rechte von Bauern und indigenen Gemeinschaften zu schützen. Doch das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) steht derzeit unter massiven politischen Druck und die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) wurde im Europäischen Parlament erheblich abgeschwächt. Die Organisationen fordern eine wirksame Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland – einschließlich zivilrechtlicher Haftung, einer umfassenden Beteiligung der Betroffenen und der Zivilgesellschaft sowie eine von staatlichen Einflüssen unabhängige Umsetzungsbehörde.







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