Die Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) in Brasilien veröffentlichte am Montag (22.) einen Artikel, in dem erläutert wird, warum Spenden in Kryptowährungen an politische Parteien und Kandidaten verboten sind. Als Teil der Reihe „Erklär mir das, MPF!“ weist der Text darauf hin, dass das Verbot seit Dezember 2019 besteht und seit der Verabschiedung des Beschlusses 23.607/2019 des Obersten Wahlgerichts (TSE) in jenem Jahr in Kraft ist. Der erste Wahlgang der brasilianischen Wahlen für Abgeordnete der Landesparlamente, Bundesabgeordnete, Senatoren, Gouverneure und den Präsidenten ist für den 4. Oktober angesetzt. Der zweite Wahlgang für Gouverneure und den Präsidenten findet, falls erforderlich, am 25. Oktober statt.
Die Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) erklärt, dass alle Wahlspenden identifiziert werden müssen. Daher ist es möglich, über PIX oder eine andere Art von Banküberweisung zu spenden, jedoch nicht in Kryptowährungen. Da Kryptowährungen pseudo-anonym sind und die Identifizierung ihrer Besitzer erschweren, erklärt die MPF, dass das Verbot von Wahlspenden gerade mit dem Streben nach Transparenz zusammenhängt. Im vergangenen Monat hat das TSE das Verbot dieser Spenden bekräftigt, das seit 2019 in Kraft ist. Dennoch weist die MPF darauf hin, dass Crowdfunding-Aktionen, im Volksmund als „virtuelle Sammelaktionen“ bezeichnet, seit dem 15. Mai erlaubt sind – ebenfalls unter Einhaltung der Vorschriften zur Identifizierung aller Spender und ausschließlich auf Plattformen, die beim TSE registriert und von diesem zugelassen sind. Bei Verstößen können Parteien und Kandidaten Geldstrafen zahlen, die erhaltenen Beträge an die Staatskasse zurückerstatten und sich sogar wegen Missbrauchs wirtschaftlicher Macht verantworten müssen.
Wetten auf Wahlergebnisse sind in diesem Jahr ebenfalls verboten
Zusätzlich zum Verbot von Wahlspenden mit Kryptowährungen hat die brasilianische Zentralbank auch Wetten im Zusammenhang mit Wahlergebnissen untersagt. Laut der im April veröffentlichten Entscheidung sind politische, wahlbezogene, gesellschaftliche und kulturelle Ereignisse sowie weitere Veranstaltungen im Land untersagt. Die Entscheidung betraf Giganten wie Polymarket und Kalshi, die auch in anderen Ländern, darunter in den USA, mit Schwierigkeiten bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit zu kämpfen haben. Schließlich beginnen die Wahlkampagnen am 16. August und dürfen sowohl auf der Straße als auch im Internet und in anderen Kommunikationsmedien geführt werden.







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