Das Verfassungsgericht (TC) von Peru hat den zugunsten von Ollanta Humala eingereichten Antrag auf Habeas Corpus für begründet erklärt und das gesamte gegen ihn wegen des mutmaßlichen Delikts der schweren Geldwäsche geführte Strafverfahren für nichtig erklärt. Die Nichtigkeit des Strafverfahrens erstreckt sich auf die im Jahr 2019 eingeleiteten Vorermittlungen sowie auf alle daraus resultierenden Verfahrenshandlungen. Dazu gehören die gerichtlichen Entscheidungen, mit denen seinerzeit die ersten Anträge der Verteidigung von Humala auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt wurden, sowie das Urteil vom 29. April 2025, mit dem er zu fünfzehn Jahren Haft verurteilt wurde. Habeas Corpus gilt als verfassungsrechtliches Rechtsmittel, d. h. als verfahrensrechtliches Instrument zur Gewährleistung der Freiheit einer Person, wenn diese Person unrechtmäßig inhaftiert ist oder ihre Freiheit durch Machtmissbrauch oder eine rechtswidrige Handlung bedroht wird.
Die Abstimmung unter den sieben Richtern fiel nicht einstimmig aus. Fünf von ihnen unterstützten die Entscheidung: Domínguez Haro, Morales Saravia, Gutiérrez Ticse, Ochoa Cardich und Hernández Chávez. Die beiden anderen, Luz Pacheco Zerga und Manuel Monteagudo Valdez, stimmten dagegen und forderten die Abweisung der Klage. Das Urteil enthielt zudem konkrete Anordnungen. Die Staatsanwaltschaft muss den Fall offiziell abschließen und alle bisherigen Ermittlungsakten zu den Akten legen. Das zuständige Gericht muss seinerseits die rechtliche Situation von Humala noch am selben Tag klären, an dem es die Zustellung des Urteils erhält.
Die Gründe für die Entscheidung des Verfassungsgerichts
Die Mehrheit des Gerichts stützte ihre Entscheidung auf einen Grundsatz des Strafrechts: Niemand darf für eine Handlung bestraft werden, die zum Zeitpunkt der Begehung noch nicht als Straftat galt. Nach Ansicht der Richter entspricht das, was Humala vorgeworfen wird – Geld aus verdächtiger Quelle anzunehmen und einzubehalten, um seine Wahlkampagnen von 2006 und 2011 zu finanzieren –, einem Straftatbestand, den Peru erst im November 2016 in seine Gesetze aufgenommen hat. Daraus ergibt sich das zweite Argument: Die Anwendung dieses Straftatbestands auf Taten, die Jahre vor dessen Einführung in das Gesetz begangen wurden, käme einer Bestrafung nach einer Vorschrift gleich, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht existierte – was die Verfassung verbietet. Der Grund dafür ist, dass das 2006 und 2011 geltende Gesetz nicht einfach das Entgegennehmen von Geld zweifelhafter Herkunft für einen Wahlkampf unter Strafe stellte. Dieses Gesetz verlangte etwas Komplexeres: dass das Geld mehrere Phasen durchlaufen musste, wie zum Beispiel die Einzahlung, die Vermischung mit legalen Geldern und schließlich die Rückgabe an den Urheber, getarnt als sauberes Geld.
Das dritte Argument stellt die Stichhaltigkeit der Anklage selbst in Frage. Das Gericht wies darauf hin, dass nie konkret geklärt wurde, welches ursprüngliche Delikt zu diesem verdächtigen Geld geführt habe. Es fand auch keine ausreichenden Beweise dafür, dass Humala in den Jahren 2006 und 2011 wusste, dass dieses Geld aus einer illegalen Quelle stammte – was, wie das Urteil betont, nicht einfach angenommen werden kann, ohne es nachzuweisen. Auf der Grundlage dieser drei Punkte kam das Gericht zu dem Schluss, dass tatsächlich eine Verletzung von Humalas Rechten vorlag und dass diese Verletzung seine persönliche Freiheit unmittelbar beeinträchtigte. Dies war der Grund, aus dem es die Aufhebung des gesamten Verfahrens anordnete, obwohl – wie in den abweichenden Meinungen dargelegt – die Entscheidung, welche Straftat im jeweiligen Fall vorliegt, normalerweise Aufgabe der Strafrichter ist und nicht des Verfassungsgerichts.
Warum befand sich Ollanta Humala in Haft?
Humala befand sich aufgrund eines Urteils in Haft, das am 29. April 2025 gegen ihn ergangen war. Ein Strafgericht verurteilte ihn wegen schwerer Geldwäsche zu fünfzehn Jahren Haft, zusammen mit weiteren Personen, die im Rahmen desselben Verfahrens angeklagt worden waren. Die Staatsanwaltschaft machte geltend, Humala habe Gelder illegaler Herkunft zur Finanzierung von zwei seiner Präsidentschaftskampagnen verwendet. Im Fall von 2006 wurde ihm vorgeworfen, Gelder von der damals von Hugo Chávez geführten venezolanischen Regierung über ein venezolanisches Unternehmen und per Diplomatenkoffer erhalten zu haben. Im Wahlkampf 2011 bezog sich die Anklage auf Gelder, die aus Korruptionsdelikten des brasilianischen Bauunternehmens OAS sowie aus einem Fonds stammten, der von Beamten verwaltet wurde, die der brasilianischen Arbeiterpartei (PT) nahestanden. Dieses Geld gelangte laut Staatsanwaltschaft über Odebrecht ins Land und wurde durch Scheinspender verschleiert, die legale Spenden vortäuschten.
Vor dieser Verurteilung war Humala im Rahmen desselben Verfahrens bereits ein erstes Mal in Untersuchungshaft gesessen. Als er 2025 verurteilt wurde, beantragte seine Verteidigung, dass er während des Berufungsverfahrens nicht ins Gefängnis müsse, doch ein Gericht lehnte diesen Antrag im März 2026 ab. Seitdem befand er sich in Haft, während über seine Berufung gegen das Urteil noch nicht entschieden war. Genau inmitten dieses anhängigen Verfahrens erließ das Verfassungsgericht das Urteil, das nun seine Freilassung anordnet.







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