Kuba: Bis zu 50 Prozent Steuern für Selbständige

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Datum: 26. Oktober 2010
Uhrzeit: 09:36 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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► Stufenweise ansteigender Steuersatz bis zu maximal 50 Prozent

Am Montag gab die Regierung in Kuba die Rahmenbedingungen für die zukünftigen Privatunternehmer auf der Karibikinsel bekannt. Bereits am frühen Morgen bildeten sich vor den Genehmigungsbehörden lange Schlangen.

Das kubanische Regime wird in den nächsten Monaten bis zu 500.000 überzählige Staatsbedienstete entlassen. Diese können im Rahmen der geplanten Reformen selbständige Kleinunternehmer werden. “Die kubanische Regierung will keine Marktwirtschaft  und wird alles tun, um kleine private Unternehmen zu ersticken” teilte Jaime Suchlicki, Direktor des Instituts für kubanische und Cuban American Studies (ICCAS) an der Universität von Miami mit.

Gemäss den am Montag im offiziellen Amtsblatt veröffentlichten Regeln sind lediglich „Privatunternehmer“ mit Einkünften bis zu 5.000 kubanischen Pesos (ca. 188 US-Dollar) pro Jahr von Steuerzahlungen befreit. Sollte die festgelegte Höchstgrenze der Einkünfte von 50.000 kubanischen Pesos (ca. 2.300 US-Dollar) erreicht werden, wird ein stufenweise ansteigender Steuersatz von bis zu maximal 50 Prozent fällig. Der Rechtsrahmen sieht ebenfalls eine monatliche Zahlung von 10 Prozent auf den Umsatz oder der erbrachten Dienstleistungen vor. Im Falle der Verpachtung von Häusern und Geschäften gilt eine Steuer von bis zu 20 Prozent auf die Miet/Pachteinnahmen.

Alle Steuern müssen zu Beginn des Jahres in kubanischen Pesos an das Amt für Steuerverwaltung (ONAT) gezahlt werden.

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