Die Regierungspartei von Ecuador hat einen Reformvorschlag für das Gesetzbuch über das allgemeine Strafrecht (COIP) vorgelegt, der die Einführung neuer Straftatbestände im Zusammenhang mit Cyberkriminalität sowie Änderungen bei verschiedenen Straftatbeständen vorsieht. Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehört die Einstufung des Delikts „digitale Gewalt“ als Straftat, die mit Freiheitsstrafen von einem bis zu drei Jahren und Geldstrafen geahndet wird. Der Text des Entwurfs sieht vor, dass „jede Person bestraft wird, die über elektronische oder telematische Mittel, einschließlich Dienste, Plattformen, Anwendungen und anderer digitaler Umgebungen, andere direkt oder indirekt verfolgt, einschüchtert, demütigt, diffamiert oder bedroht“. Die Bestimmung ist Teil eines Artikels, der die Aufnahme von Artikel 154.4 in das COIP vorschlägt.
Die Initiative wurde im Rahmen der Legislativagenda der Regierungspartei bekannt gegeben, die ein Paket von Strafrechtsreformen vorantreibt, um den Rechtsrahmen für Straftaten im digitalen Umfeld und andere im ecuadorianischen Strafrecht definierte Verhaltensweisen zu aktualisieren. Das Dokument sieht auch die Schaffung neuer Straftatbestände vor, wie digitale Identitätsfälschung, den illegalen Handel mit personenbezogenen Daten und die Manipulation von Sportwettbewerben. Darüber hinaus sieht der Vorschlag Änderungen an bestehenden Straftatbeständen vor, darunter das Delikt der Vergewaltigung, die Einführung von erschwerenden Umständen bei Erpressungsdelikten und Änderungen bei Straftatbeständen im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität. Er sieht auch die Aufnahme neuer Bestimmungen zur Veruntreuung im öffentlichen und finanziellen Sektor sowie Anpassungen bei den Strafen für Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung vor.
Der Entwurf wurde zur legislativen Bearbeitung eingereicht und muss zunächst vom Legislativen Verwaltungsrat (CAL) geprüft werden, bevor er zur Analyse an einen Fachausschuss weitergeleitet wird. Anschließend muss der Vorschlag das Debattenverfahren im Plenum der Nationalversammlung durchlaufen. Nach der Veröffentlichung äußerten sich verschiedene Akteure aus dem juristischen, akademischen und zivilgesellschaftlichen Bereich zum Inhalt der Reform, insbesondere in Bezug auf den Artikel über digitale Gewalt. Die Reaktionen konzentrierten sich auf den Wortlaut des Straftatbestands und dessen Reichweite im digitalen Umfeld. Zudem sorgt der Vorschlag in der Presse und der Zivilgesellschaft für Besorgnis, da er staatlichen Akteuren die Tür für Verfolgungen gegen diejenigen öffnen könnte, die sie wegen ihrer öffentlichen Funktionen kritisieren.
Was sagen internationale Standards zur Meinungsfreiheit?
Nach internationalen Menschenrechtsstandards, insbesondere denen des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit, muss jede Einschränkung der Meinungsfreiheit drei Grundsätze erfüllen: Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit verlangt, dass strafrechtliche Normen klar, präzise und eindeutig sind. In diesem Fall können Begriffe wie „demütigen“ oder „verleumden“ im digitalen Umfeld als vage oder offen interpretiert werden. Darüber hinaus kann die mangelnde normative Präzision zu weitreichenden Auslegungen durch Justizbehörden führen, was gegen den internationalen Standard verstößt, der unbestimmte Straftatbestände verbietet. Letzteres ist in einem Land riskant, in dem weder Richter noch Staatsanwälte noch Anwälte strategische Prozessführung auf der Grundlage der genannten Standards betreiben.
Zudem legen die interamerikanischen Standards fest, dass die Anwendung des Strafrechts zur Sanktionierung von Äußerungen eine Ausnahme bleiben muss, insbesondere wenn es um Angelegenheiten von öffentlichem Interesse oder politische Debatten geht. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat darauf hingewiesen, dass strafrechtliche Sanktionen eine schwerwiegendere Wirkung haben als andere Maßnahmen, wie z. B. zivilrechtliche, und eine abschreckende Wirkung auf die Gesellschaft haben können. Der Vorschlag der Regierungspartei weicht von dem internationalen Trend ab, der die Entkriminalisierung von Meinungsdelikten fördert, gerade um zu verhindern, dass das Strafrechtssystem als Mechanismus zur indirekten Einschränkung der Meinungsäußerung genutzt wird.
Andererseits verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass Sanktionen angemessen und für den Schutz eines Rechtsguts unbedingt erforderlich sind. Organisationen wie die Vereinten Nationen haben darauf hingewiesen, dass die Bestrafung von Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Äußerungen, einschließlich beleidigender oder störender Äußerungen, mit Freiheitsentzug unverhältnismäßig sein kann, wenn kein klar definierter und schwerwiegender Schaden vorliegt, wie beispielsweise die direkte Anstiftung zur Gewalt.
