Kuba: Regime verweigert Yoani Sánchez die Ausreise nach Brasilien
► Gefangene im eigenen Land
Das Regime der kommunistisch regierten Karibikinsel Kuba hat der regierungskritischen Bloggerin Yoani Sánchez erneut die Ausreise aus ihrer Heimat verweigert. Sánchez war zur Premiere (10. Februar) des Dokumentarfilms „Conexão Kuba-Honduras“ (Verbindung Cuba-Honduras) von Filmemacher Cláudio Galvão da Silva ins brasilianische Jequié eingeladen worden und hatte von der brasilianischen Botschaft in Havanna bereits ein Touristenvisum erhalten.
Die Verfasserin des Blogs „Generación Y“ hatte bereits in der Vergangenheit achtzehn Mal versucht, ihre eigene Heimat zu verlassen. Dies ist allerdings auf dem vom Castro-Clan regierten Kuba nicht so einfach. Kubaner/innen benötigen eine Ausreiseerlaubnis, um die Insel verlassen zu können.
„Diese erneute Ablehnung ist keine große Überraschung für mich. Ich fühle mich wie eine Geisel im eigenen Land. Raúl Castro ist in Venezuela unterwegs und ich darf nicht Brasilien besuchen. Das sind die Highlights des Totalitarismus“ , schrieb die von der Regierung als US-Söldnerin bezeichnete Sánchez auf ihrem Twitter-Account.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!
© 2009 - 2024 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von
IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das
Kontaktformular verwenden.
Bildnachweis: yoanisanchez
Dies könnte Sie auch interessieren
Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.
In der Ostzone nannten die Schwachsinnigen dies: Versuchte Republikflucht“.