Kuba: Reform des Migrationsgesetzes tritt in Kraft

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Datum: 14. Januar 2013
Uhrzeit: 08:30 Uhr
Ressorts: Kuba, Welt & Reisen
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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► Lediglich für 15 Länder kein Einreisevisum erforderlich

Auf Kuba ist am Montag (14.) ein neues Gesetz zur Reisefreiheit in Kraft getreten, das den Bürgern des kommunistischen Inselstaates erstmals seit einem halben Jahrhundert Auslandsbesuche ohne Sondergenehmigung erlauben soll. Für die meisten Staaten ist allerdings weiterhin eine Einreisebewilligung erforderlich. Laut einer von der Regierung aktuell veröffentlichten offiziellen Liste wird lediglich für 15 Länder kein Einreisevisum benötigt: Russland, Ungarn, Ukraine, Weißrussland, die Slowakei, Liechtenstein, Malaysia, Barbados, Grenada, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, die Republik Moldau, Kasachstan und Kirgisistan.

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Ab dem 14. Januar erleichtert die kubanische Regierung ihren Bürgern die Reise in das Ausland. Reisewillige benötigen künftig nur noch einen gültigen Pass und ein Einreisevisum des Ziellandes. Fachleute, Sportler, Soldaten, Wissenschaftler und Ärzte müssen allerdings weiterhin eine offizielle Erlaubnis des kommunistischen Regimes beantragen.

Es wird erwartet, dass die neue Reform der Migration zu langen Schlangen an den Botschaften von Spanien und den Konsulaten der USA, Mexiko und Kanada führen wird. In diese Länder sind bisher mehr als 90% von zwei Millionen Kubanern/innen offiziell emigriert.

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