Am 14. Januar 2013 ist auf Kuba eine historische Migrationsreform in Kraft getreten. Die Reform der Reisepolitik war von den rund 11 Millionen Kubanern besonders sehnlich erwartet worden, seit Präsident Raúl Castro vor rund sieben Jahren die Führung des Landes von seinem Bruder Fidel übernommen hatte. Laut einem Bericht des staatlichen Fernsehens haben seit Inkrafttreten der neuen Maßnahmen 182.799 Staatsbürger Auslandsreisen unternommen.
Bewohner der Karibikinsel können jetzt einen Reisepass beantragen, um für 11 bis maximal 24 Monate das Land zu verlassen und benötigen dafür nicht mehr wie bislang eine Sondergenehmigung der Regierung. Durch die neuen Bestimmungen entfallen die bis dato erforderlichen Dokumente wie Ausreiseerlaubnis und eine Einladung aus dem Ausland. Gleichzeitig wurden die Regelungen in Bezug auf Fachkräfte des Gesundheitswesens, Berufssportler und illegal ausgewanderte Kubaner gelockert. Darüber hinaus wurde der Anreiz zur Rückkehr in die Heimat verstärkt.
Laut dem TV-Bericht betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Reisenden im Ausland einen Monat. Mehr als 1.900 kubanische Emigranten sollen ihren Wohnsitz inzwischen wieder auf Kuba haben. „Die Tatsache, dass sich ein Emigrant wieder zur Rückkehr auf die Insel entscheidet bedeutet nicht, dass er seinen bisherigen Wohnsitz im Ausland aufgeben muss“, erklärte Lamberto Fraga, stellvertretender Leiter der Ausländerbehörde im Innenministerium.
„Emigranten, die auf die Insel zurückkehren, haben die Möglichkeit auf Kuba zu wohnen und einfach so lange zu bleiben wie sie wollen. Sie unterliegen den selben Pflichten und Rechten der im Land lebenden Kubaner“, präzisierte Fraga.
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