Anlässlich der im brasilianischen Rio de Janeiro stattfindenden Umweltkonferenz „Rio+20“ hat Greenpeace einen Stopp der Beteiligung österreichischer Unternehmen an internationalen Umweltverbrechen gefordert. Auslöser ist die geplante Beteiligung der österreichischen Andritz AG am Bau des Mega-Staudammprojekts Belo Monte, das laut der Umweltorganisation zur Vertreibung von mehr als 30.000 Menschen und zur Überschwemmung von 500 Quadratkilometern Fläche führen würde.
Gegen den naturzerstörerischen Belo Monte-Staudamm machte auch der österreichische Bischof Erwin Kräutler mobil, der trotz zahlreicher Morddrohungen als Prälat von Xingu in Brasilien und Österreich gegen dieses Projekt kämpft. „Die Andritz AG ist ein Paradebeispiel für die Pervertierung des ‚Green Economy‘-Gedankens, eines der wichtigsten Themen der Rio+20 Konferenz. Die Bundesregierung muss daher noch vor dem Beginn der Rio-Konferenz am 20. Juni von der Andritz AG den Ausstieg aus dem Projekt fordern“, so Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit.
Laut Greenpeace ist Belo Monte nicht das einzige Projekt unter Beteiligung der Andritz AG, das heimischen Umweltkriterien nicht standhält. Das Unternehmen mit Sitz in der Steiermark soll vielfach sogar die treibende Kraft bei Finanzierung und Umsetzung von verantwortungslosen Projekten sein: Zellstofffabriken, die zu – oft illegalem – Raubbau an Regenwäldern führen, oder Megastaudämme, die mit Völker-Vertreibung und massiver Umweltzerstörung einhergehen, wie etwa der Ilisu-Staudamm in der Türkei.
Das Mega-Staudammprojekt Belo Monte wird auch am Alternativgipfel der Zivilgesellschaft, dem sogenannten „People‘s Summit“, der zur gleichen Zeit wie die Erdkonferenz in Rio abgehalten wird, im Mittelpunkt stehen. Ebenso wie das Thema „umweltschädliche Subventionen“, das heuer am Erdgipfel neben zahlreichen anderen Themen behandelt werden soll.
Die brasilianische Regierung hatte in der Vergangenheit mit Verwunderung von der Forderung der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte IAKMR zur Ergreifung von Maßnahmen zum „Schutz von Leib und Leben der Angehörigen indigener Völker“, welche angeblich vom Bau des Wasserkraftwerkes in Belo Monte bedroht werden, Kenntnis genommen. Ohne die bedeutende Rolle internationaler Systeme zum Schutz von Menschenrechten in Abrede stellen zu wollen, erinnerte die brasilianische Regierung daran, dass solche Systeme lediglich subsidiären und ergänzenden Charakter haben. Ihr Einsatz ist dann legitim, wenn die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Die Genehmigung zur Errichtung des Wasserkraftwerkes in Belo Monte ist vom brasilianischen Kongress per Dekret Nr. 788/2005 erteilt worden. Die Genehmigung wurde von der Durchführung technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Machbarkeitsstudien abhängig gemacht, insbesondere von der Durchführung einer “anthropologischen Studie hinsichtlich der Auswirkungen des Bauprojekts auf die im betreffenden Gebiet lebenden indigenen Gemeinschaften“, die mittels Befragungen hinzugezogen wurden. Den dafür zuständigen brasilianischen Behörden IBAMA (Umweltbehörde) und FUNAI (Behörde für indigene Angelegenheiten) oblag die Durchführung der Studien zu den Umweltauswirkungen sowie die Befragungen der betreffenden Gemeinschaften, gemäß den Bestimmungen des Art. 231 Abs. 3 der brasilianischen Verfassung.
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