Im schwelenden Streit zwischen Nicaragua und Costa Rica über den Bau einer parallel zum Río San Juan verlaufenden Straße hat der Zentralamerikanische Gerichtshof (Corte Centroamericana de Justicia) zugunsten von Nicaragua entschieden. Gleichzeitig verurteilte das Gericht das „hastige Handeln“ der Regierung in San José. Diese habe ohne Rücksprache einseitig und unangemessen gehandelt. Dadurch wurden internationale Vereinbarungen, unter anderem das Protokoll von Tegucigalpa und die Konvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und des Schutzes der ökonomischen Schutzgebiete Zentralamerikas, verletzt.
Der CCJ hatte Costa Rica bereits Anfang Juli mündlich zur unverzüglichen Aussetzung des Straßenbaus aufgefordert. Das Gericht wies auf das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin und gab Costa Rica die Schuld für Schäden am Ökosystem des Río San Juan, der Teil des mittelamerikanischen biologischen Korridors ist. Mehrere Umweltorganisationen baten Nicaragua inzwischen, eventuell entstandene Schäden mit Spezialisten zu zertifizieren. Die Reaktion aus Costa Rica kam postwendend: Die Regierung drohte das Zentralamerikanische Integrationssystems (SICA) zu verlassen. Der Zentralamerikanische Gerichtshof ist neben dem Zentralamerikanischen Parlament und dem Generalsekretariat eines der drei Gemeinschaftsorgane des Zentralamerikanischen Integrationssystems (SICA).
Da seit einigen Jahren die Pläne zum Bau eines Nicaragua-Kanals wieder öffentlich und konkreter erwogen werden, führen jetzt schon Eigentumsstreitigkeiten zwischen Costa Rica und Nicaragua zu einer hohen Rivalität zwischen den Einwohnern beider Länder. Immer häufiger werden Morde publik, die an Nicaraguanern begangen werden, die als (häufig illegale) Arbeiter in Costa Rica weilten.
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