Chile: Berufungsgericht bestätigt Selbstmord von Salvador Allende

Datum: 12. September 2012
Uhrzeit: 15:55 Uhr
Ressorts: Chile, Panorama
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Ein Berufungsgericht in der chilenischen Hauptstadt Santiago hat am Dienstag (11.) den Selbstmord von Ex-Präsident Salvador Allende Gossens (1970-1973) bestätigt. Allende war durch einen Militärputsch im Jahr 1973 gestürzt worden, in dessen Verlauf er am 11. September 1973 Suizid beging. Das Berufungsgericht bestätigte seine Erkenntnisse in einem einstimmigen Beschluss. Mit dem Urteil wird der „Fall Allende“ offiziell geschlossen.

Am 11. September 1973 wurde Präsident Salvador Allende um 6:20 Uhr telefonisch in Kenntnis gesetzt, dass die Flotte in Valparaíso, der größten Hafenstadt Chiles, sich gegen ihn erhoben habe und seinen Rücktritt fordere. Gegen 14:00 Uhr begann die Armee mit der Erstürmung des Palastes. Nach kurzem Gefecht ordnete Allende die Kapitulation an. Nur er selbst blieb im „Saal der Unabhängigkeit“ zurück und beging dort Suizid. Seine Selbsttötung wurde durch seine Ärzte Patricio Guijón und José Quiroga bezeugt, die den Suizid beobachteten. Neben den beiden überlebenden Ärzten wurden fünf weitere Personen des näheren Umfelds Allendes Augenzeugen seines Suizides.

Trotzdem glaubten einige Anhänger, Allende sei von eingedrungenen Soldaten erschossen worden, die dann einen Selbstmord inszeniert hätten. Im Jahre 1990, nach Ende der Militärdiktatur, wurde der Suizid des Präsidenten durch eine erneute Obduktion bestätigt, deren Ergebnisse im Einklang mit den Aussagen der Augenzeugen sowie des polizeilichen Untersuchungsberichts stehen. Seine Angehörigen (Ehegattin, Tochter) bestätigten diesen Ablauf.

Dennoch wurden immer wieder Zweifel an den Todesumständen geäußert, die am 23. Mai 2011 zu einer Exhumierung von Allendes sterbliche Überreste führten, um endgültig seine Todesursache zu klären. Mitte Juli 2011 gab die chilenische Behörde für Gerichtsmedizin bekannt, dass sich Allende im Zuge des gewaltsamen Umsturzes selbst mit einem Sturmgewehr vom Typ AK-47 erschossen habe. Dabei sei die Waffe auf automatischen Betrieb gestellt gewesen, weshalb sich insgesamt zwei Schüsse lösten. Es gebe laut dem Ergebnis des internationalen Expertenteams keinerlei Hinweise, dass eine zweite Person in seinen Tod verwickelt gewesen sei. Damit wurden die Aussagen der Augenzeugen erneut bestätigt.

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