Deutschland ist am Montag (12.) mit 127 von 193 Stimmen erneut in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt worden. Neben Deutschland sind in der Westlichen Gruppe (WEOG) auch die USA und Irland gewählt worden. Lateinamerika und Karibik (GRULAC) halten 8 Sitze: Chile (bis 2014), Costa Rica (bis 2014), Ecuador (bis 2013), Guatemala (bis 2013), Kuba (bis 2012), Mexiko (bis 2012), Peru (bis 2014) und Uruguay (bis 2012).
Der UN-Menschenrechtsrat hat 47 Mitglieder, seine Zusammensetzung folgt einem strengen regionalen Proporz (Afrika und Asien jeweils 13 Sitze, Lateinamerika 8 Sitze, Westliche Gruppe 7 Sitze, Osteuropa 6 Sitze). Die Wahlen zum Menschenrechtsrat finden jährlich statt, wobei jeweils ein Drittel der Mitglieder für drei Jahre gewählt wird. Nach einem Mandat ist eine direkte Wiederwahl einmal möglich, anschließend muss mindestens 1 Jahr ausgesetzt werden.
Der UN-Menschenrechtsrat löste im Rahmen der von UN-Generalsekretär Kofi Annan vorangetriebenen Reform der Vereinten Nationen im Juni 2006 die UN-Menschenrechtskommission ab. Der Rat kann, wie bereits die Menschenrechtskommission, mit absoluter Mehrheit die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat beschließen.
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