Die kolumbianische Regierung hat im Streit um die maritime Grenze rund um die Inselgruppe San Andrés und Providencia angekündigt, ein Verlassen des Bogotá-Paktes in Erwägung zu ziehen. Der Bogotá-Pakt von 1948 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, mit dem sich mit Stand vom März 2012 Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, die Dominikanische Republik, Ecuador, Haiti, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru und Uruguay dazu verpflichtet haben, zwischen ihnen bestehende Konflikte ohne die Anwendung oder Androhung von Gewalt und ausschließlich mit friedlichen Mitteln zu lösen.
Aus rechtshistorischer Sicht war der Bogotá-Pakt einer der ersten multilateralen Verträge, durch den Zuständigkeiten an den 1945 gegründeten Internationalen Gerichtshof (IGH) übertragen wurden. Mit einem Austritt aus dem völkerrechtlicher Vertrag wäre das Urteil des IGH für Kolumbien nicht bindend. Der Gerichtshof hatte am Montag (19) zwar die Souveränität Kolumbiens über das “Archipiélago de San Andrés y Providencia” bestätigt, die Meeresgrenzen und damit das Territorium von Nicaragua allerdings erweitert.
„Wir sind ernsthaft am überlegen, den Bogotá-Pakt zu verlassen. Wir werden das Urteil vom Montag auf keinen Fall akzeptieren“, gab die kolumbianischen Außenministerin Ángela Holguín am Mittwoch (21.) in einer Pressekonferenz bekannt. „Ich habe einen Brief an den Generalsekretär der Vereinten Nationen geschickt und darin die Unzufriedenheit unserer Regierung ausgedrückt. In dem Urteil gibt es ein rechtliches Vakuum, welches in jeder Hinsicht erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung von San Andrés hat“, fügte die Ministerin hinzu.
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