Catherine Ashton, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und EU-Handelskommissar Karel De Gucht haben am Dienstag (11.) die Unterstützung des Europäischen Parlaments für eine umfassende politische Wirtschaftsvereinbarung mit Zentralamerika (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama) sowie eine wichtige Handelsvereinbarung mit Peru und Kolumbien begrüßt. Die Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Zentralamerika: 557 Ja-Stimmen, Peru/Kolumbien: 486 Ja-Stimmen) unterstützten die Vereinbarungen, die dazu beitragen werden, Handelsbeziehungen, Wirtschaftswachstum, nachhaltige Entwicklung und regionale Integration zu stärken.
„Ich begrüße die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika. Auf der Basis gemeinsamer Grundsätze und Ziele, wie Demokratie, Menschenrechte und breitenwirksame und nachhaltige Entwicklung, haben die Europäische Union und ihre zentralamerikanischen Partner ein umfassendes Abkommen geschlossen, das drei einander ergänzende Säulen umfasst: den politischen Dialog, Zusammenarbeit und Handel. Dadurch werden wir zu einem engeren politischen Dialog gelangen, aber auch zu einer effizienteren Zusammenarbeit zwischen den Regionen auf den unterschiedlichsten Gebieten. Mit den genannten bedeutenden Instrumenten können wir gemeinsam engere Beziehungen und eine umfassendere Integration der Regionen herbeiführen. Dementsprechend hoffen wir, dass unser Bekenntnis zu gemeinsamen Grundsätzen und Zielen stärker zum Tragen kommen wird. Eine rasche Ratifizierung und ein baldiges Inkrafttreten der Vereinbarungen würde ich sehr begrüßen“, so Ashton.
„Mit der heutigen Zustimmung durch das Europäische Parlament wird der Weg für die Öffnung unserer Märkte geebnet, wodurch Geschäftsmöglichkeiten entstehen und in der EU, Peru, Kolumbien und in ganz Zentralamerika Wachstum und Beschäftigung gefördert werden,“ so EU-Handelskommissar Karel De Gucht. „Allerdings bin ich davon überzeugt, dass diese Handelsvereinbarungen nicht nur in Euro oder Dollar gemessen werden können. Denn dadurch, dass sie einen Rahmen für nachhaltige soziale Entwicklung durch Handel in der Region bieten, reichen sie viel weiter.“
Gemäß dem Vertrag von Lissabon muss das Europäische Parlament den EU-Handelsabkommen und –vereinbarungen zustimmen und ist gemeinsam mit dem Rat gesetzgebende Instanz in Handelsfragen. Neben dem Abkommen war am Dienstag auch die Verordnung zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel der Abkommen Gegenstand der Abstimmung im Parlament. Die Klausel sichert die EU-Wirtschaft gegen eine etwaige Gefährdung durch einen schädlichen Anstieg der Einfuhren aus den betreffenden Ländern ab.
Mit beiden Abkommen wird eine schrittweise und gegenseitige Liberalisierung eingeleitet, was zu einem ambitionierten Freihandelssystem führen wird. Unternehmen vor Ort werden dabei unterstützt, ihre regionalen Märkte zu stärken. Ferner wird ein stabileres und berechenbares Handelsklima gefördert, wodurch Handel und Investitionen ausgebaut werden.
Das Assoziierungsabkommen mit Zentralamerika ist das erste interregionale Assoziierungsabkommen überhaupt, das auf drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen beruht: auf politischem Dialog, auf Zusammenarbeit und einem Handelsabkommen. Die „Handelssäule“ dürfte im Laufe des zweiten Quartals 2013 vorläufig angewendet werden, sobald alle zentralamerikanischen Länder ihren internen Prozess abgeschlossen haben. Wenn das Abkommen ratifiziert ist, wird es zur Marktöffnung auf beiden Seiten sowie zu einem stabilen Unternehmens- und Investitionsumfeld führen. Als Folge des Abkommens wird ein wertmäßiger Anstieg der Handelsströme um 25 bis 30 % auf beiden Seiten erwartet, was ein Wachstum des BIP der zentralamerikanischen Länder um 1 bis 2 % mit sich bringen dürfte.
Das Abkommen mit Kolumbien und Peru, mit dem ein ambitionierter Rahmen für den Freihandel zwischen diesen beiden Ländern und der EU geschaffen wird, dürfte im ersten Trimester 2013 vorläufig angewendet werden, sobald Kolumbien und Peru die notwendigen Maßnahmen ergriffen haben. Die Vereinbarung wird zu Zolleinsparungen von insgesamt über 500 Mio. EUR jährlich führen.
Der bilaterale Handel zwischen der EU und Kolumbien und Peru belief sich 2011 auf 21,1 Mrd. EUR. Im selben Jahr tätigte die EU Ausfuhren nach Kolumbien im Wert von 0,5 Mrd. EUR und Einfuhren aus Kolumbien im Wert von 6,9 Mrd. EUR. Die EU führte 2011 Waren im Wert von 2,8 Mrd. EUR nach Peru aus, eingeführt wurden Waren aus diesem Land im Wert von 6,4 Mrd. EUR.
Die Handelsströme zwischen der EU und Zentralamerika beleifen sich im vergangenen Jahr auf 8 Milliarden EUR.
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