Boliviens Anfrage auf Streichung der traditionellen und medizinischen Nutzung des Kokablattes von der Verbotsliste des UN‐Abkommens über Betäubungsmittel von 1961 hat gute Aussichten auf Erfolg. Insgesamt dreizehn Länder, darunter die USA, Russland, Kanada, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden, Finnland, Portugal, Israel und Irland, haben dem Antrag bisher widersprochen. Die Frist für die Einreichung von Einwänden endet heute, Donnerstag (10.) um Mitternacht New Yorker Zeit (05:00 Uhr GMT Freitag). Um die bolivianische Anfrage abzuschmettern, müsste ein Drittel der 183 Mitgliedsstaaten Einspruch erheben. Dies erscheint zum aktuellen Zeitpunkt (19:00 Uhr MESZ) unwahrscheinlich.
Bolivien scheiterte im Januar 2011 mit dem Antrag den Kokastrauch aus den internationalen Verträgen für die Andenregion und in einem begrenzten Rahmen auszuklammern. Daraufhin kündigte Bolivien im Juni 2011 das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961. Anfang des Jahres 2013 gab die Regierung des südamerikanischen Binnenstaates bekannt, wieder eintreten zu wollen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass das Koka-Kauen sowie der dafür notwendige Anbau für die Einheimischen erlaubt werde.
Die Heimat des Cocastrauches liegt an den Osthängen der Anden von Peru, Bolivien bis Kolumbien. Hier wächst der Cocastrauch in Höhen zwischen 300 und 2000 m ü.d.M. Das Kauen von Coca-Blättern ist in den Anden sowie im Tiefland des Gran Chaco seit Jahrhunderten verbreitet. Die Blätter werden als Genussmittel, als Nahrungsergänzungsmittel, für kultische und medizinische Zwecke genutzt. Sie helfen Hunger, Müdigkeit und Kälte zu verdrängen und sind sehr wirksam gegen die Höhenkrankheit, da sie die Sauerstoffaufnahme verbessern. Auch hatten die Cocablätter eine spirituelle Bedeutung.
Update 11. Januar:
Nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Einwänden haben nur 15 Länder dem Antrag widersprochen. Damit hat Boliviens Präsident Morales einen symbolischen Sieg errungen.
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